Darf der Arbeitgeber trotz Pfändungfreien Lohn mir die Barauszahlung verweigern?
Meine Situations sieht folgend aus: Ich habe eine Kontopfändung zu laufen, aber keine ich wiederhole keine Lohnpfändung. Mein Lohn beträgt in Netto 400 Euro. Der Arbeitgeber weigert sich mir den Lohn in Bar auszuzahlen obwohl Ich fordere das er Mir den Lohn in Bar auszahlen soll. Jetzt zur Frage, hat der Arbeitgeber das Recht mir die Barauszahlung zu verweigern? Bitte nur Antworten schicken die ein eindeutiges Ja oder Nein aussagen.
12 Antworten
Ja, er kann die Barauszahlung verweigern. Er darf dir das Geld aufs Konto überweisen.
Falls in eurer Firma auch mit Bargeld hantiert wird, kannst du mit ihm reden. Wenn ihr eine "bargeldlose" Firma seid, dann wird und braucht er es nicht zu tun.
O,O, das ist Niiiicht gut
Die Barauszahlung ist heute einfach nicht mehr zeitgemäß. Sie würde vom Arbeitgeber eine Barkasse erfordern. Zwingen kannst du ihn also nicht. Du hast nur die Möglichkeit zu kündigen, wenn dir das nicht passt.
Ja, das darf er. Jeder AG kann sich vorbehalten den Lohn nur über Girokonto auszahlen. Barauszahlungen sind inzwischen sehr ungewöhnlich und aufwendig.
ja das recht hat er
der arbeitgeber kann entscheiden wie er geld auszahlt. kläre doch einfach dein konto und dann hast du diese probleme nicht. oder gehe zu einer anderen bank und eröffne ein neues konto und lass dir dein geld dorthin überweisen.
Ja, das Recht hat er.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, aber wer sagt das, das der Arbeitgeber das Recht dazu hat. Wenn du mehr weißt schreibe bitte ausführlicher.