Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze Unterhalt - auch für andere Gläubiger?
Hallo, ich habe zwei unterhaltspflichtige Kinder (4,5) für beide Kinder haben die jeweiligen Bundesländer bzw. Jugendämter einen Beschluss erwirkt über die Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze auf 833€. Seit geraumer Zeit wird mein Lohn nun jeden Monat bis zum o.g. Betrag gepfändet. (ich verdiene ca. 1150€ Netto/Monat) Diesen Monat habe ich eine einmalige Abpfindung zzgl. zu meinem Lohn erhalten so das ich einmalig 2300€ Netto bekommen hätte. Unterhalt wurden insgesammt (laufender Unterhaltsvorschuss 133€ + Tilgung der aufgelaufenden Vorschüsse) 1032€ gepfändet. So das ich ein tatsächlichen Auszahlbetrag von 1268€ bekommen hätte. Aber und nun zu meiner Frage: Eine neue Sachpfändung (Inkasso bzw. Rechtsanwälte was nichts mit dem Unterhalt zu tun hat) wurde vom Lohn abgezogen i.H.v. 435€ so das ich nur 833€ überwiesen bekommen habe. Ist das rechtens? Ich meine das der Titel für die Herabsetzung der Pfändungsfreigrenze nur für den Unterhalt ausgestellt wurde und nicht für alle bzw. auch für Sachpfändungen etc. Müsste hier nicht meine "normale" Pfändungsfreigrenze zählen? Sprich bei 2.Kindern 1.650,00€ ? Ich habe in meiner Personalabteilung angerufen und um klärung gebeten aber die stellen sich Stur und sagen: "das stimmt schon so, ein Titel gilt für alle" aber dieser Titel ist vom jeweiligen Bundesland (es sind 2 verschiedene) für das jeweilige Kind bzw. dessen Unterhalt ausgestellt. Vielen Dank
5 Antworten
Müsste hier nicht meine "normale" Pfändungsfreigrenze zählen? Sprich bei 2.Kindern 1.650,00€
Der Pfändungsfreibetrag ist nicht abhänging von der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen sondern von der Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen, denen auch tatsächlich nachgekommen wird.
Für ein Kind wird Unterhaltsvorschuss geleistet, wenn der eigentlich barunterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht nachkommt oder aufgrund geringen Einkommens nicht nachkommen kann. Dann werden diese Unterhaltsverpflichtungen aber beim Pfändungsfreibetrag auch nicht berücksichtigt.
Ich kenne mich da auch nur insoweit aus, als das bei Unterhaltszahlungen eine andere Grenze angesetzt wird, als bei anderen Schulden.
Wie man natürlich argumentieren könnte wäre, dass die die 435.-€ gepfändet haben, bevor der Unterhalt gepfändet wurde. Dann wäre es rechtens, denn von 2.300.-€ können sie natürlich diese 435.-€ pfänden und du bist immer noch über deiner Freigrenze.
... nicht unbedingt.
Dieser Pfändungsfreibetrag würde nur gelten, wenn Du den Unterhaltsverpflichtungen auch tatsächlich nachkommen würdest.
Sei doch froh, umso schneller bist du deine Schulden los.
Danke für diese tolle auf meine Frage bezogene Antwort...
Zuerst ging die Sachpfändung ab, so dass du auch noch locker über den 1650,- der Pfändungsfreigrenze lagst.
Danach wurde der Unterhalt bis an den festgesetzten Selbstbehalt gepfändet.
Also von deinem Netto kann eigentlich kaum was gepfändet werden.
1.150,00 € 73,47 € - - - - -
Warum ist die Grenze herabgesetzt worden? Leben die Kinder bei Dir ?
mit 2 Unterhaltspflichtigen Kindern habe ich eine Freigrenze von 1.659,99€