Unterhalt/Pfändung zu Unrecht

7 Antworten

Das Vollstreckungsgericht kann nicht viel machen, wenn kein vollstreckungsrechtlicher Mangel vorliegt. Ein Titel ist ja anscheinend vorhanden. In diesem Fall hilft nur eine Vollstreckungsabwehrklage.

Anwalt ! du hast den fall hier etwas verworren dargestellt und deswegen fällt es mir schwer hier genau zu sagen, was du erstmal tun könntest. Stell die frage doch nochmal und bitte so, dass man sie als außenstehender völlig ohne probleme versteht!

Quarktastisch  24.03.2014, 12:28

also der staat zahlt kindergeld, aber es nicht dein kind, richtig? Aber was hat die kindesmutter damit zu tun? die kindergeldstelle arbeitet ja selbständig und nicht im auftrag der kindesmutter!? Du musst ja auch einen brief bekommen haben, wo der sachverhalt geschildert ist!?

Du musst beim Amtsgericht, Vollstreckungsgericht,. die Aufhebung der Pfaendung, beantragen. Ferner musst du dem Gericht nachweisen, das du nicht im Rueckstand bist mit irgendwelchenUnterhaltszahlungen.

Du hast eine Pfaendungsfreigrenze als alleinstehender von 1040 Euro, alles was darueber hinausgeht kann gepfaednet werden.

Bevor eine Kontenpfaendung durchgefuehrt wird geht im allgemeinen ein erheblicher Schriftverkehr voraus, Der Anwalt deiner Frau wird dich wohl angeschrieben haben, bevor er gepfaendet hat.

Auf jeden Brief von einem Anwalt sollte man am besten reagieren, auch wenn man denkt das braeuchte man nicht, weil die Zahlungen sich mit dem Brief ueberschnittten haben.

Erst der Anwalt deiner Frau kann die Pfaendung zuruecknehmen beim Amtsgericht, wenn du ihm nachweisen kannst, das du kein Unterhalt schuldig bist.

Erst wenn die Bank die Postzustellungsurkunde unterschrieben hat , das sie den Brief erhalten hat mit der Kontenpfaendung und das Formular fuer die Zustellung an den Absender zurueckgeganen ist, bekommst du eine Nachricht auch von dem Absender, das er eine Kontenpfaendung durchgefuehrt hat.

Amm besten ist es, wie vorgeschlagen beim Amtsgericht die Pfaendung versuchen aufheben zu lassen und auch den Anwalt deiner Frau zu veranlassen, das er die Pfaendung sofort zurueckzieht.

Das ist eine reichliche chaotische Sachverhaltsdarstellung. Worum geht es denn? Für eine Beschwerde gegen Pfändungen ist nicht die Polizei, sondern das Vollstreckungsgericht zuständig. Das könnte auch den Pfändungsbeschluß aufheben. Allerdings schwant mir, dass es da irgendetwas geben muß, das Du uns nicht sagst. Ohne Grund macht sich doch niemand die Mühe eine Zwangsvollstreckung einzuleiten. Hast Du möglicherweise manchmal unpünktlich oder nur nach vorheriger Aufforderung gezahlt?

Boss83 
Beitragsersteller
 24.03.2014, 12:33

Bei dem einzigsten was noch dazu kommen könnte, das ich spätestens zum 6. und n icht zum 1. des MOnats Unterhalt für mein Kind zahle.

Und ja sie würde alles dafür tun das ich Probleme habe.

Alles was über 1040 Euro ist, kann gepfändet werden. Normalerweise solltest du vorher Bescheid bekommen haben, wenn gepfändet wird! Ruf den Anwalt an, von dem Der Brief war, wo sich überschnitten hat. Ich würde mir auch einen Anwalt nehmen, dann bist du auf der sicheren Seite! Normalerweise kann nur gepfändet werden, wenn deine Ex nachweisen kann, das zu wenig bezahlt wurde! Geh aufs Gericht und mach dich schlau. Hast du vielleicht einen höheren Verdient, den du nicht angegeben hast, sodass du mehr Unterhalt bezahlen müsstest als du tust? Gibt es einen Titel?