Hat der Arbeitgeber bei einer Lohnpfändung Schweigepflicht?

5 Antworten

Personalabteilung ist in personellen Angelegenheiten immer zur Schweigepflicht verpflichtet. Nur mal zur Info. Eine Lohn- oder Kontopfändung, sowie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen müssen nicht weiter angekündigt werden, wenn bereits eine Mahnung versandt wurde. Das ist ja Sinn und Zweck einer Pfändung.

Es gibt auch Firmen, die eine Abmahnung wegen einer Lohnpfändung versenden, wenn es im AV steht.

Natürlich darf er dir das nur direkt mitteilen. Das geht niemanden etwas an, außer dich selbst. Wird dein Arbeitgeber auch nicht machen, weil das eine schwere Straftat wäre.

Nur Dir und meist werden betroffene Mitarbeiter ins Personal- und / oder Lohnbüro gebeten.

Manche Arbeitgeber machen sich aber nicht einmal diese Mühe sondern verlassen sich darauf, daß der Arbeitnehmer seine Lohnabrechnung "lesen" kann und es schon zu deuten weiß, wenn da Einbehalt steht und entsprechend weniger an Lohn überwiesen wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kiwi1986 
Beitragsersteller
 29.07.2018, 18:45

Ich habe ja am Freitag Vormittag meine Lohnabrechnung bekommen und da stand nichts drin von Einbehalt und weniger Lohnüberweisung. Mir ist es erst Freitag Nachmittag aufgefallen, dass was faul ist, weil mein Lohn noch nicht auf dem Konto war. Denn sobald wir unsere Lohnabrechnungen bekommen ist der Lohn schon längst auf dem Konto. Das komische ist wir bekommen unsere Abrechnungen in Kuverts im Geschäft und die Person die mir meine gegeben hat hat gesagt er hat ausversehen ein Kuvert aufgerissen bzw ist ihm aufgegangen hat aber nicht reingeschaut.

Jetzt meine eigentlichen Fragen, ich arbeite in ner Produktion in einer größeren Firma, der Arbeitgeber wird ja auf mich zu kommen wegen der Lohnpfändung darf er dies über Mitarbeiter oder nur direkt mir sagen?

> Es kommt auf die Größe deines Betriebes an. Normalerweise gibt es einen gewissen "Dienstweg" bei solchen Schreiben. Will sagen, dass ein paar Mitarbeiter aus der Verwaltung dies mitbekommen werden.

In der Großzahl der Fälle wird dich ein Mitarbeiter aus dem Finanzbereich über die anstehende Pfändung informieren.

Weil iich will nicht dass es die ganze Firma weiß. Da ich ja schon den Stopp der weiteren Lohnpfändung eingeleitet habe, könnte ich den Arbeitgeber darauf hinweisen (Das Personal oder Lohnbüro).

> Diese Daten unterliegen dem Vertrauensschutz und dem Datenschutz. Ein nachweißbarer Verstoß hiergegen kann rechtliche Konsequenzen für die Arbeitgeber haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo.

Das geht sehr schnell durch den Betrieb. Wenn auch nicht genau aber jeder gibt seinen Senf dazu.

Die Buchhaltung usw. bekommen das zu sehen.

Mit Gruß

Bley 1914