wird mein arbeitgeber über eine kontopfändung von mir informiert`
also das er bei einer lohnpfändung informiert wird ist mir klar aber kann esauch bei einer kontopfändung sein
7 Antworten
Nein, meines Wissens nach nicht
nein, aus erfahrung kann man sich dann immer noch mit dem gläubiger einigen. der will sein geld und keine weiteren ausgaben machen. pfändungskosten, gerichtskosten etc. die du zwar erstatten mußt aber der gläubiger muß erst einmal in vorleistung gehen. der ag erfährt nichts davon. eine vertragskündigung kann auch was positives haben, man kann sich auf niedrigere raten einigen oder auf sondertilgungen ausser der reihe. du mußt dann unter umständen länger zahlen aber besser so als garnicht.was glaubst du wieviele betriebe nur die hälfte ihres geldes bekommen zum beispiel dienstleister und es annehmen weil die gerichtsprozesse langwierig und teuer sind.
nur bei einer lohnpfändung bekommt der arbeitgeber logischerweise bescheid, aber nicht bei ner kontopfändung...
Die Kontopfändung geht über die Bank und nicht über den Arbeitgeber, darum erfährt der erstmal nichts davon.
Nein, das geht ihn nichts an. was glaubst du wievielen Leuten das passiert. keine Sorge