Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall in Minijob?

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Nach einer Mindestbeschäftigungsdauer von 4 Wochen erhältst Du bei einem Ausfall durch Krankheit, Arbeitsunfall, Wegeunfall, ... für die Dauer von maximal 6 Wochen weiterhin Deinen Lohn von Deinem Arbeitgeber in der bisherigen Höhe - Voraussetzung ist auch, dass Du für Deinen Ausfall nicht schuldhaft fährlässig und vorsätzlich verantwortlich bist.

Was Deinen Wegeunfall angeht, so hast Du es zunächst also nur mit Deinem Arbeitgeber zu tun, wirst über bie Berufsgenossenschaft betreffend Formularfragen zur genauen Klärung beantworten müssen.

Für die Entgeltfortzahlung ist aber der Arbeitgeber zuständig!

Auch bei einem Minijob gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. 6 Wochen zahlt der Arbeitgber. Er kann sich dann allerdings das Geld von der zuständigen BG zurück holen. Ist der Unfall den ordnungsgemäß an die BG gemeldet worden. (Das muss der Arbeitgeber tun)