Zahlt die Berufsgenossenschaft einen Wegeunfall der entstanden ist weil der Versicherte über eine Rote Ampel gegangen ist?
6 Antworten
Gem. § 7 Abs. 2 SGB VII: Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus. Also ja die BG trägt die Kosten trotzdem. Nur nach § 101 Abs. 2 SGB VII können Leistungen versagt werden wenn es sich um ein Strafrechtlich relevantes Verhalten handelt.
Ein Wegeunfall wird immer bezahlt, das ist der Berufsgenossenschaft egal, ob Du bei diesem Unfall über eine rote Ampel gefahren bist.
Wenn Du allerdings geblitzt worden bist oder die Polizei wurde gar gerufen, dann wirst Du dafür zahlen müssen, dass Du bei Rot über die Kreuzung gefahren bist.
Das sind zwei separat zu sehende Vorgänge.
lg Lilo
Bitte lesen, er ist über eine rote Ampel gegangen und nicht gefahren. somit ist deine Aussage falsch
Die BG zahlt, sofern der Unfall sich auf dem versicherten Weg ereignet hat. Das heißt, wenn der direkte Weg von zu Hause zur Arbeit (oder andersrum) genommen wurde. Es gibt ein paar Ausnahmen, die kurze Unterbrechnungen zulassen, aber auch da greift der Versicherungsschutz nur, solange man sich zum Unfallzeitpunkt auf dem versicherten Weg befunden hat.
Viele Arbeits- und Wegeunfälle geschehen aus Unachtsamkeit oder Leichtsinn des Verletzten, dennoch ist man versichert.
Jepp, die BG zahlt!
Wie auch bei einem Wegeunfall bei welchem du 15km/h zu schnell warst.
Die BG klärt keine Schuldfragen im Straßenverkehrsrecht.