Arbeitsunfall Lohnfortzahlung wenn man zwei Stellen hat
Hallo! Ich habe demnächst zu meinem Hauptjob einen Minijob. Nun möchte mein Chef, dass ich einen Vertrag unterschreibe in dem steht, dass ich auf mein Gehalt verzichte falls ich in der anderen Firma einen Arbeitsunfall habe. Falls ich das nicht tue will er mir den Minijob verbieten. Ich möchte nun wissen ob er das überhaupt darf, und ob der Vertrag überhaupt rechtwirksam wäre. Vielen Dank Laborhexe
3 Antworten
Hoi.
Irgendwie macht das keinen Sinn.
I. Wie schon gesagt wurde, kann der AG die Entgeltfortzahlung verhindern, wenn man dem Haftungsübergang nach §7 Entgfg nicht zustimmt.
"(1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern,
- solange der Arbeitnehmer die von ihm nach § 5 Abs. 1 vorzulegende ärztliche Bescheinigung nicht vorlegt oder den ihm nach § 5 Abs. 2 obliegenden Verpflichtungen nicht nachkommt;
- wenn der Arbeitnehmer den Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Dritten auf den Arbeitgeber (§ 6) verhindert."
II. Aber warum nur beim Arbeitsunfall und nicht bei jeder anderen Erkrankung? Die Berunfsgenossenschaft zahlt ja Geldleistungen auf Basis aller Gehälter/Einkünfte. Da kann es dem AG doch egal sein.
III. Die Zustimmung zum Nebenjob kann er aber mit der Begründung nicht verweigern. Er muß nachvollziehbare Gründe anführen, dass die Arbeit im Hauptberuf durch den Nebenjob negativ beeinflusst wird.
Ciao Loki
Nicht auf das Gehalt, aber auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - das wäre zulässig und macht auch Sinn. Ich würde als Arbeitgeber auch keinen Lohn weiterzahlen wollen, wenn du bei einem Nebenjob arbeitsunfähig erkrankst... Grundlage zur Lohnfortzahlung wird dann das Gehalt aus der Nebenbeschäftigung § 6 EntgFG
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist nicht abdingbar. Das heißt, Du kannst nicht rechtswirksam auf die Lohnfortzahlung verzichten.
Sollte ein Dritter an Deiner AU schuld sein, dann hat Dein AG die Möglichkeit, die Entgeldfortzahlung von diesem zurückzufordern. Das betrifft Dich aber nur das Du dem Ag sämtliche benötigte Informationen zur Verfügung stellen mußt und ev auch den Arzt von der Schweigepflicht entbinden mußt.
mE kann Dein AG Dir den Minijob auch nicht verbieten, jedenfalls nicht mit dieser Begründung. Wirksam wäre ein untersagen wegen Arbeit bei der Konkurenz.