Minijob und bezahltes Praktikum rentenversicherungsfrei möglich?

3 Antworten

Hallo Analyzer021,

Sie schreiben:

Minijob und bezahltes Praktikum rentenversicherungsfrei möglich?<

Anwtort:

Es kommt nicht zuletzt auf den Einzelfall drauf an!

Unter folgenden Links finden Sie Licht im Dunkel:

http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/14_besondere_personengruppen/node.html

Auszug:

Praktikanten sind Personen, die sich praktische Kenntnisse in einem Unternehmen aneignen, die der Vorbereitung, Unterstützung oder Vervollständigung der Ausbildung für den künftigen Beruf dienen.

Praktika können vor, während oder nach dem Studium bzw. der Ausbildung absolviert werden. Im Allgemeinen spricht man vom Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum.

Vorgeschriebene Praktika liegen nur dann vor, wenn sie in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung verpflichtend vorgesehen sind. Aufgrund der Verpflichtung, im Rahmen der Gesamtausbildung ein Praktikum zu absolvieren, wird dieses im Rahmen betrieblicher Berufsbildung ausgeübt. Die Verpflichtung zur Ausübung des Praktikums ist nachzuweisen.

Wird das Praktikum im Rahmen einer betrieblichen Berufsbildung ausgeübt, unterliegt der Praktikant unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Die Minijob-Regelungen finden hier selbst bei einem Verdienst bis 450 Euro oder einer Befristung bis zu zwei Monaten keine Anwendung.

Personen, die einem vorgeschriebenen Praktikum während des Studiums nachgehen, sind hingegen für die Dauer dieses Praktikums sozialversicherungsfrei. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist unerheblich.

Nicht vorgeschriebene Praktika während des Studiums, die aus Zweckmäßigkeitsgründen absolviert werden, unterscheiden sich in ihrer Art nicht von den vorgeschriebenen Praktika. Allerdings besteht keine Verpflichtung zur Ableistung des Praktikums. Wegen dieser fehlenden Verpflichtung werden solche Praktika auch nicht im Rahmen betrieblicher Berufsbildung ausgeübt. Die Minijob-Regelungen gelten in diesem Fall. Hat sich der Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, sind die Arbeitgeber jedoch aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung nicht zur Zahlung von Pauschalbeiträgen zur Rentenversicherung verpflichtet. Die Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung sind hingegen zu zahlen.

Bitte beachten Sie:

Der Verzicht auf die Vorteile der Rentenversicherungspflicht sollte nicht unter den Teppich gekehrt werden, denn es können langfristig enorme Nachteile entstehen, wenn der gesundheitliche Lebenslauf zu wünschen übrig läßt und wenn es im Endeffekt auf jeden Beitragsmonat ankommt!

Link:

google>>minijob-zentrale.de/DE/0Home/01mjimgewerblichenbereich/09versicherungspflicht_rv/node.html

google>>minijob-zentrale.de/DE/0Home/01mjimgewerblichenbereich/08meldeundbeitragsverfahren/node.html

Fazit:

In jedem Fall muß der Arbeitgeber, bei dem Sie diese Jobs und Praktika ausüben, für die Einhaltung der gesetzlich geforderten Mindestanforderungen sorgen.

Der Verzichtauf die Rentenversicherungspflicht kann sich im Nachhinein als Bumerang erweisen, sollte die Gesundheit Kapriolen schlagen!

Bevor eine deratige Beschäftigung aufgenommen wird, lohnt sich in jedem Fall eine Beratung bei der zuständigen Rentenanstalt!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hey Analyzer021,

da findest du Infos in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> Besondere Personengruppen -> Praktikanten

wie z.B.: Personen, die einem vorgeschriebenen Praktikum während des Studiums nachgehen, sind hingegen für die Dauer dieses Praktikums sozialversicherungsfrei. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist unerheblich.

oder hier: Vorgeschriebene Praktika liegen nur dann vor, wenn sie in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung verpflichtend vorgesehen sind. Aufgrund der Verpflichtung, im Rahmen der Gesamtausbildung ein Praktikum zu absolvieren, wird dieses im Rahmen betrieblicher Berufsbildung ausgeübt. Die Verpflichtung zur Ausübung des Praktikums ist nachzuweisen. Gruß siola

Hallo,

das hängt von vielen Faktoren ab:

  • Alter?

  • Verdiensthöhe (Minijiob und Praktikum getrennt)?

  • Ist das Praktikum vorgeschrieben?

  • Ledig oder verheiratet?

  • aktuell Schüler oder Student?

Gruß

RHW