Soll ich arbeiten gehen, trotz Arbeitsunfall?
Ich hatte am Freitag einen Arbeitsunfall und bin mit meinem rechten Unterarm zwischen zwei laufende Bänder geraten. Ich habe eine ca. 7 cm Hautabschürfung, teilweise ziemlich tief, jetzt ist es ziemlich entzündet.
Nun rief der Arbeitgeber an und bot einen Schonplatz an; ich denke mal, um die ganze Sache nicht der Berufsgenossenschaft melden zu müssen. Wie sieht das denn mit der Versicherung aus, wenn ich arbeiten gehe, obwohl ich krank geschrieben bin?
Meine Schwester sah erst einen Bericht im TV, wo es hieß, dass man dann nicht versichert ist. Es wäre nett, wenn mir da jemand einen Rat geben könnte.
Danke.
5 Antworten
Hoi.
Nein! Du bist auch dann versichert, wenn du auf einen Schonarbeitsplatz eingesetzt wirst.
Es ist so: nach dem Unfall kannst du deinen normalen Job nicht ausüben. Eigentlich mußt du zu Hause bleiben und gesund werden. Der Arbeitgeber muß dir dann die sechs Wochen Lohnfortzahlung gewähren.
Aber: wenn der Arzt mittels Attest dir und deinem Arbeitgeber sagt, ja, sie kann ich Büro Akten sortieren, in der Poststelle helfen oder ähnliches und dein Arbeitgeber hat so einen Arbeitsplatz, dann kannst du auf so einen "Schonarbeitsplatz" eingesetzt werden.
In erster Linie hat dein Arbeitgeber den Vorteil, dass er nicht deine ganze Arbeitskraft verliert. Für die Abwicklung des Unfalles ist das egal. Während dieser Schonarbeit bist du auch weiterhin über die BG versichert - das bleibt!
Ich kenne diesen Bericht nicht - wann und wo wurde der den gesendet? Wenn du unsicher bist - ruf einfach mal bei deiner Krankenkasse an und vergewissere dich.
Gute Besserung Loki
Wenn Du und Dein Arzt der Meinung sind dass Du arbeiten gehen kannst, dann darfst Du das auch. Der gelbe Schein ist keine Verpflichtung zu Hause zu bleiben. Deinen Versicherungsschutz verlierst Du im Übrigen nicht, weder den der Kranken- noch den der Unfallversicherung. Einen Schonplatz darf Dein Arbeitgeber Dir aber nicht anbieten, Schonplätze gibt es nicht, nur eine verweisbare Tätigkeit. Das was da in der Fernsehsendung gebracht wurde war eindeutig falsch! Ich würde aber selbst nur dann trotz AU-Bescheinigung zur Arbeit gehen wenn ich es mir selbst zumuten würde. Und Du hast recht, wenn Du am Dienstag den 03.07. wieder zur Arbeit gegangen bist ist es ein nichtmeldepflichtiger Arbeitsunfall, ansonsten ein meldepflichtiger. Ein Arbeitsunfall bleibt es aber immer und die Heilbehandlung wird auch entsprechend ausgeführt.
Dein Chef muss das auf jeden Fall melden. Du warst ja wohl beim Arzt. Hast Du dort angegeben, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt? Das ist wichig. Außerdem ist es wichtig, dass die Berufsgenossenschaft davon erfährt, denn was ist, wenn die später nochmals Probleme wegen des jetzigen Unfalls hast? Du solltest auf keinen Fall arbeiten, bevor es Dein Arzt erlaubt, egal, was der Chef sagt und möchte
Deine Schwester hat Recht. Da kam vor kurzem etwas im Fernsehen, wo genau das behandelt wurde, wenn jemand krank ist und trotzdem arbeitet. Solange nichts passiert, kräht kein Hahn danach. Was aber, wenn Dir doch was passiert? Dann ist es allein Deine Schuld, denn Du bist krank!
ok vielen dank für deine antworten,ich werde dann gleich mal anrufen und sagen das ich es nicht machen werde.schönen abend dir noch. danke
Das ist so nicht richtig, den Versicherungsschutz verliert man nicht, gerade bei der gesetzlichen Unfallversicherung ist alles versichert außer Vorsatz und den muss man erst einmal nachweisen.
Deine Schwester hat Recht! Entweder bist du krank geschrieben oder du arbeitest! Beides geht nicht!
danke für deine hilfe
Das hat deine Schwester schon richtig gesehen..
danke
ja ich war in der notaufnahme,habe mich verartzten lassen und es als arbeitsunfall gemeldet.mir geht es jetzt nur darum ob ich dann versichert bin oder nicht.ich habe da keine ahnung von.