Hat Hauptarbeitgeber bei Unfall einen Arbeitnehmers im Minijob Anrecht auf Schadensersatz?
Ich erlaube meinen Angestellten die Ausübung eines Minijobs.
Nun hat jemand während dieser Ausübung, wofür er sich einen Tag Urlaub genommen hat, einen leichten Unfall erlitten und ist für 4 Tage krankgeschrieben. Das ich eine Lohnfortzahlung leisten muss ist mir klar. Kann ich mir aber die Kosten vom Arbeitgeber des Minijobs zurückholen?
2 Antworten
Krankenkasse fragen... Oder bekommst du keine Erstattung der Lohnfortzahlung?
Dann wird auch die KK erhöhtes Interesse daran haben. Und da kannst du dich dann anschließen.
Fragt die Krankenkasse nach, sodass ein erhöhtes Interesse da ist?
Der ganze Fall ist für mich neu. Hatte bislang noch keinen Verletzten AN im Minijob.
Habe ich schon oft in den Fragebögen gesehen, ob ein Dritter Schuld an der Arbeitsunfähigkeit ist. Da geht es dann auch darum, dass die KK sich das Geld vom Verursacher wiederholen will.
Und wenn der Verursacher durch Fahrerflucht nicht ermittelbar ist? Dann bleibt jeder auf den Kosten sitzen und gut?
Auf der anderen Seite bin ich ja froh, dass mein AN kaum etwas abbekommen hat und am Freitag wieder normal zur Arbeit kommt.
Vielen Dank!
Du hast keinen Vertrag mit dem anderen Arbeitgeber, also kommt nur ein deliktischer Anspruch in Frage. Dazu müsstest du dem Arbeitgeber aber eine rechtswidrige Handlung nachweisen und das sehe ich in deiner Schilderung nicht.
Insofern also nein.
Eine rechtswidrige Handlung war es nicht. Er hat bei seiner Ausübung als Bote mit dem Auto einen Unfall gehabt und sich ein leichtes Schleudertrauma zugezogen. Er hatte im Übrigen keine Schuld und es gab wohl eine Fahrerflucht.
Dann kannst du versuchen dein Geld vom Unfallgegner zu bekommen. Hier liegt ein rechtswidriges Verhalten vor, durch das du einen Schaden erhalten hast. Der andere Arbeitgeber ist da aber nicht in der Verantwortung.
Falsch ausgedrückt, sorry.
"Mein" Arbeitnehmer hatte keine Schuld an dem Unfall. Der Verursacher (Ladung verloren) ist geflohen.
Der Verursacher ist aber der einzige, von dem du das Geld bekommen könntest. Schadenersatz hat der Verursacher zu zahlen. Wenn er nicht ermittelt wird, wirst du keine Chance haben.
Okay. Also ist der Verursacher niemals der Arbeitgeber des Minijobs im weiteren Sinne...
Der andere Arbeitgeber muss sich ja nichts vorwerfen lassen. Und das wäre eine Voraussetzung für einen Schadenersatz.
Okay. Ich sehe schon. Bezahlen und froh sein, dass nichts schlimmeres passiert ist.
Vielen Dank!
Wenn es sich bei Deinem Betrieb um einen Kleinbetrieb handelt (nicht mehr als 30 Arbeitnehmer) - wovon ich aufgrund Deiner Frage ausgehe -, bekommst die die Kosten der Entgeltfortzahlung doch sowieso zu 80 % von der Krankenkasse des erkrankten Arbeitnehmers erstattet aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Umlageverfahrens: Aufwendungsausgleichsgesetz AAG § 1 "Erstattungsanspruch" Abs. 1.
Die bekomme ich schon, allerdings nicht 100 %.
Muss der Unfall beim Minijob denn irgendwie gemeldet werden bei der BG, sodass diese für Schäden aufkommen?