Leitungsrecht im Grundbuch - aber Leitung stört beim Hausbau - wer zahlt die Umlegung?
Hallo, ich habe ein Grundstück gekauft. Es besteht eine Grunddienstbarkeit (Leitungsrecht). Der Nachbar hat seine Abwasserleitung inkl. Kontrollschacht auf meinem Grundstück. Allerdings verläuft sie drei Meter weit im Grundstück drin (parallel zur seitlichen Grundstücksgrenze). Genau auf der 3-Meter-Linie soll aber mein Haus beginnen, was ich bauen will. Sonst reicht der Platz nicht aus. Wer trägt die Kosten für die Umlegung der Leitung?
Danke für eure Antworten!
3 Antworten
Das zahlt KEINER, dafür hat er ja schliesslich das Leitungsrecht im Grundbuch eintragen lassen!! Habt ihr euch vorher nicht informiert??
Natürlich wussten wir wegen dem Leitungsrecht bescheid, aber nicht die genaue Lage so weit im GS drin. Im Nachbarrechtsgesetz steht unter Paragraph 22 sinngemäß, dass wenn die Leitung nachträglich zu einer Beeinträchtigung führt, der Nachbar die Beeinträchtigung beseitigen muss. Also wohl auf seine eigenen Kosten...
Für mein Rechtsempfinden du selber. Der Nachbar hat seine Grunddienstbarkeit eingetragen und kann sich somit zurücklehnen. Was du später dann darauf machst ist deine Sache und muss dann entsprechend berücksichtigt werden.
umlegung bezahlst du selber,denn für den eintrag im grundbuch hat vorbesitzer bestimmt schon mal entschädigung kassiert