40 Jahre alte Privatwasserleitung auf Grundstück angebaggert - wer haftet?
Liebe Leute, seit mehr als 40 Jahren verläuft der private Wasseranschluss von uns + 2 Häusern durch Gemeindestraße und ein Feld. Dieses Feld würde irgendwann Baugrund und nun die Leitung beim Baggern beschädigt. Der Eigentümer sagt er hätte keine Kenntnis von der Leitung, wir nun kein Wasser.
Wer ist nun dafür zuständig dass wir und die anderen wieder Wasser bekommen?
Direkt vor unserem Haus und tw in unserem Grundstück läuft eine Hauptwasserleitung, ein Anschluss da wäre näher, weder im Grundbuch noch im Bauplan ist diese vermerkt und wir haben zufällig davon erfahren. Ist das rechtens?
1 Antwort
Eigentlich derjenige, der den Schaden verursacht hat bzw. der Auftraggeber.
Die haben doch sicherlich eine Haftpflichversicherung, über die man es abwickeln könnte. Das wäre eine friedliche Abwicklung für beide Seiten.
Falls die Verursacher sich weigern, kann nur das Gericht die Meinungsverschiedenheit klären.
Verlegeplan von (öffentlichen) Wasserleitungen haben die Wasserwerke bzw. die die für die Wasserversorgung zuständig sind. Da kannst du dich erkundigen wo wie die Wasserleitungen zum Haus verlegt sind, oder noch mehr..
Es gibt noch ein Baulastverzeichnis. Dieses Verzeichnis ist aber relativ jung. Vielleicht ist dort etwas eingetragen.