Abwasser Kanalreinigung bei der Nachbarin, muß ich mit bezahlen?
Hallo, ich wohne in einem Reihenmittelhaus mit 2 Nachbarn rechts und 4 Nachbarn links, diese liegen an einem Privatweg der Anteilig den Anwohnern gehört (bzw. Erbpacht). In diesem Weg liegt unsere Abwasserleitung welche am Ende des Weges in eine Hauptleitung mündet. Nun hatte die Nachbarin ganz rechts am Anfang der Leitung eine Verstopfung, der folgende Kontrollschacht an dem bis dahin nur Sie angeschlossen ist war fast vollgelaufen. Sie sagte das Wasser drückt in ihrem Keller heraus. Sie beauftragte eine Kanalreinigung und meinte wir müssten das Anteilig mitbezahlen. Meine Frage: Ab wann ist für die Abwasserleitung eigentlich die Stadt zuständig ? Wenn die Stadt nicht zuständig ist gilt dann das Verursacher Prinzip ( die folgenden Häuser hatten kein Problem)? Müssten alle 7 Nachbarn zahlen, oder ginge das von Kontrollschacht zu Kontrollschacht(es gibt noch einen bei Haus 2)?
5 Antworten
Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten,wer der verursacher ist kann nicht festgestellt werden.Da der rechte Bewohner am nächsten zur Hauptleitung liegt,zeigte sich dort der Schaden zuerst.Demnach scheint die Verstopfung im letzten teil des Kanalrohrs entstanden zu sein.Märe die Verstopfung nicht beseitigt worden wären alle Bewohner nach und nach in Mitleidenschaft gezogen worden.Deshalb meine Meinung,das alle zahlen müssen.
mit am Anfang meinte ich sie ist die erste im Strang, also bei ihr beginnt die Leitung, abgesoffen wären wir also nicht. nur sie meint ja das wir halt alle an dem Strang hängen würden und begründet das so.
Fangen wir von vorne ah. Punkt 1: Wem gehört die Kanalleitung - es gibt verschiedene Besitzsysteme. Die Kanalleitung gehört dem Grundbesitzer bis zur Grundstücksgrenze, es ist aber auch möglich das die Kanalleitung dem Grundbesitzer bis zur Hauptleitung gehört. D.h. das Rohr müssen Sie als Grundbesitzer warten und instandhalten ( ggf auch sanieren, offene Sanierung oder geschlossene ) obwohl sich das Rohr z.b. im Grund der Gemeinde befindet. ( So ist es z.b. in Wien! ) Leider ist mir Ihre Beschreibung des Problems nicht ganz klar, so weit ich verstanden habe hat jedes Haus eine eigene Abwasserleitung und die führt in eine Sammelleitung und diese Sammelleitung führt in den öffentlichen Kanal. Gehen wir davon aus, das an der Rohrverstopfung nur ihre Nachbarin als Verursacher in Betracht kommt, da das Abwasser der anderen Häuser nicht über den Verstopfungsbereich fliesst, dann würde ich sagen es ist das Problem der Nachbarin. Hier tritt wieder die Frage auf, der Bereich der Verstopfung, wem gehört das Rohr, und wem gehört der Grund, und wie sind die Systeme der Wartung geregelt. ( Siehe oben ) Wenn der Verstopfungsbereich allgemein ist, d.h. das Abwasser aller Häuser fliesst darüber, dann ist es klarerweise ein Problem aller Hausbesitzer ( vorausgesetzt das Rohr gehört nicht der Gemeinde oder dem Abwasserverband ) Wenn sich herausstellt das die Verstopfung durch Missbräuchlicher Verwendung des Kanals entstanden ist, dann triff es den Verursacher. ( Missbräuchliche Verwendung: Handwerker reinigen Ihr Werkzeug, Betonablagerungen, Fliesenkleber und Fugenmasse vom Fliesenleger, Katzenstreu, Babywindeln, usw. ) Das muss man aber klar beweisen können. Fragen unter http://www.rohrreiniger.at
Die Frage kann man hier unmöglich rechtlich bindend beantworten, da es zu viele Faktoren gibt. Es steht ja schon die Frage im Raum, wem die Leitung eigentlich überhaupt gehört und wer der Verursacher war (alle, nur sie?).
Ob dabei das Wasser nur bei ihr hochgedrückt wurde, spielt keine Rolle. Oder meinst du, du musst den Brandschaden den du gelegt hast (hypothetisches Beispiel) bei ihr nicht bezahlen, weil ist ja nicht deine Wohnung?^^
Hallo
Ich wohne auch in einem Reihenhaus.
Wenn bei uns im ersten Haus was verstopft ist zahlen alle.
Nö denke nicht! Sie ist selbstverschuldet sozusagen! Warum solltest du für Ihren "Mist" zahlen?!?!?