Duldung eines Leitungsrechtes
Über mein Grundstück wurde die Abwasserleitung meines Nachbarn verlegt, ohne das eine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen wurde (vor ca. 29 Jahren) . Jetzt wird das Nachbarhaus verkauft - muss ich dieses Leitungsrecht weiterhin dulden?
3 Antworten
Schau mal in das Nachbarschaftrecht deines Bundeslandes. In den meisten Fällen muss der eine Nachbar dulden, dass die Leitung durch sein Grundstück führt, er muss sogar Arbeiten daran dulden.
Ein Grundbucheintrag ist für solche Rechte nicht erforderlich.
Als Beispiel der §§ 7 e Abs. 1 des Nachbarrechts Baden-Württemberg
"Leitungen
Wenn der Anschluß eines Grundstücks an eine Versorgungsleitung, eine Abwasserleitung oder einen Vorfluter ohne Benutzung eines fremden Grundstücks nicht oder nur unter erheblichen besonderen Aufwendungen oder nur in technisch unvollkommener Weise möglich ist, so hat der Eigentümer des fremden Grundstücks die Benutzung seines Grundstücks insoweit, als es zur Herstellung und Unterhaltung des Anschlusses notwendig ist, zu dulden und entgegenstehende Nutzungsarten zu unterlassen. Überbaute Teile oder solche Teile des fremden Grundstücks, deren Bebauung nach den baurechtlichen Vorschriften zulässig ist, dürfen für den Anschluß nicht in Anspruch genommen werden. Sind auf den fremden Grundstücken Versorgungs- oder Abwasserleitungen bereits vorhanden, so kann der Eigentümer gegen Erstattung der anteilmäßigen Herstellungskosten den Anschluß an diese Leitungen verlangen, wenn dies technisch möglich und zweckmäßig ist"
Du wirst es aller Voraussicht nach weiter dulden müssen.
Danke für den Hinweis - habe im Nachbarrecht geblättert und bin beruhigt, dass ich nicht allein "Unterhaltsverpflichtet" für die Leitungen bin.
Nein, Du mußt es nicht weiter dulden, solltest aber an einer Einigung interessiert sein. Wenn der NEUE Nachbar klagt, kann es sehr gut sein, daß Du per Urteil zur Zustimmung verpflichtet wirst - und dann die Kosten des Rechtsstreites tragen müßtest.
Mal ehrlich, was stört dich an der Abwasserleitung?
Nun wenn an der Leitung und dem Kontrollschacht Kosten anfallen werden diese sicherlich auf mich zurückfallen. Hier hatten wir bisher eine Vereinarung mit dem Nachbarn - wir haben uns sehr gut verstanden -
Ich möchte nur vorsorglich einen Rat :-)