MÜssen Anlieger einen Wanderweg hinter Grundstück pflegen/NRW?
Hallo, hinter unserem Haus verläuft ein Wanderweg, Einmal direkt hinter unserer Grundstücksgrenze und auf der anderen Seite liegt er 3 bis 4 m entfernt von der Grundstücksgrenze. Hat hier vielleicht ein netter Sachkundiger Wissen darüber, ob man den sauberhalten muss? Wi haben stets den Teil der direkt hinter unserer Grundstücksgrenze verläuft in Ordnung gehalten. Sprich, ich habe ihn von Unkraut etc. befreit. Den anderen Teil, der 3 bis 4 m hinter der Grundstücksgrenze verläuft, wächst nun zum Sommer hin ziemlich zu. Mein Mann meint, den müsse enr nicht auch noch bearbeiten. Er ist 77 und kann das auch nicht leisten. Aber wo eine Pflicht ist, kann man sich damit ja nicht entschuldigen. Vielen herzlichen Dank für einen Hinweis. und schöne Pfingsttage noch.
3 Antworten
Ihr seit nicht zuständig da es ein öffentlicher Weg ist. Für die Sauberhaltung ist die Stadt/ Grünflächenamt verantwortlich.
Unabhängig, ob es in NRW ggf. spezielle Landesgesetzgebung für Wanderwege gibt, hier allgemein erklärt:
Grundsätzlich müsst ihr nichts pflegen, was nicht euch gehört. Aber die Gemeinde kann in Rahmen ihrer Selbstverwaltung (Art. 28 GG) Satzungen erlassen, die die Pflege um das Grundstück verpflichtend erklären (heißen häufig Straßenreinigungs- oder Ordnungssatzung). Das wäre der Bereich der sogenannten Satzungshoheit aus der Selbstverwaltung. Ich gehe davon aus, dass das auch eure Gemeinde getan hat, weil gerne diese Pflicht weitergegeben wird.
Ansonsten hat so gut wie jedes Land ein Straßen- und Wegegesetz. Da könnte es ggf. einige Hinweise geben.
Bester Rat ist aber entweder auf der Seite der Gemeinde nach einer o. g Satzung zu suchen bzw. direkt in der Verwaltung anzurufen und nachzufragen. Aufgrund der unterschiedlichen Möglichkeiten jeder einzelnen Gemeinde ist deine Frage leider nicht konkreter zu beantworten.
Was zu eurem Grundstück dazugehört, müsst ihr mit pflegen. Was nicht mehr dazugehört, liegt in öffentlicher Hand.
Wenn das Land mit zu euch gehört und ihr es nicht mehr schafft, müsst ihr euch Hilfe besorgen. Wenn es euch nicht gehört, wendet euch an die Kommune.
Privathäuser haben vor ihrem Grundstück auch Pflichten. Mehrfamilienhäuser aber nicht.
Natürlich muss auch vor Mehrfamilienhäusern der Gehweg sauber und schneefrei gehalten werden. Wie die Eigentümer das organisieren, ist ihnen vorbehalten.
Über einen Hausmeister wird das erledigt.
Stimm grundsätzlich, aber z.B. der Gehweg vor normalen Grundstücken ist auch öffentliche Hand, aber die Pflege muss durch die angrenzenden Grundstücke erfolgen. Das kann hier auch so sein, darum ist der Tipp, sich an die Gemeinde zu wenden der einzig Richtige.