Lehrer als Mieter nicht akzeptiert: Ist das rechtens?
Ich bin angehender Lehrer und suche momentan eine Wohnung. Heute habe ich eine Absage bekommen, mit der Begründung, dass Lehrer als Mieter nicht akzeptiert werden.
1.) Warum? Welchen Hintergrund kann das haben?
2.) Ist das überhaupt rechtens? Fällt das nicht unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?
17 Antworten
Mit dem AGG kommst Du da nicht weit, denn der Eigentümer einer privaten Immobilie kann frei entscheiden, an wen er vermietet oder auch nicht. Vielleicht eine Retourkutsche des Vermieters für seine schlechte Schulzeit? Alles rächt sich irgendwann, auch wenn es jetzt wohl den Falschen trifft...
Übrigens erscheint mir die "Rachevariante" immer wahrscheinlicher, weil die Begründung einer solchen Absage keineswegs vorgeschrieben oder juristisch einforderbar ist.
Gut, dass man sich noch nicht in ein Mietverhältnis reinklagen kann! (Da wären wohl die Lehrer/innen vorne dran). Wenigstens haben die Vermieter noch das Recht sich die Leute, mit denen sie ein Mietverhältnis eingehen möchten, auszusuchen. Aber klug ist es nicht eine solche Begründung zu geben - noch dazu wo es überhaupt nicht nötig ist. Aber bestimmt wurden da negative Erfahrung mit Lehrer/in gemacht. Ich sehe bei deiner Ablehnung nichts ungesetzliches. Menschen mit der Berufsbildung haben einfach so ein besserwisserisches und belehrbares Wesen - das kommt nicht immer gut an. Eine gute Freundin von mir hat auch den Beruf - sie ist lieb, aber oft einfach nur anstrengend!
Dieser Beruf kann nicht der Grund sein, warum der Vermieter Sie nicht haben möchte (Bei einem Musiker oder Stripper oder .... könnt ich das verstehen.) Aber wenn Sie dem Vermieter nicht zu Gesicht stehen, dann erfindet er halt einen Grund
Falsch. Ich weiß es aus dem eigenen Besitz. Lehrer kommen uns nicht ins Haus.
Streitsüchtiig und kleinlich. Das haben wir immer wieder so erlebt.
leider hat der fragesteller recht, muss(te) das auch gerade erleben
1.) Warum? Welchen Hintergrund kann das haben?
Hat wahrscheinlich damit zu tun,dass Lehrer und Rechtsanwälte sehr unangenehm sein könne bei eventuellen Problemen.
Oder er mag einfach Lehrer nicht.
Grundsätzlich darf der Vermieter sich den Mieter aussuchen,die Begründung hätte ich mir gespart.
2.) Wenn es sich dabei um die Hautfarbe handelt ja, zu einem Berufsstand habe ich nicht gefunden.
Kleiner Tipp, ohne jetzt groß auf deine Fragen einzugehen, da diese schon beantwortet wurden:
Ersetze einfach die Bezeichnung Lehrer durch Beamter oder Beschäftigter im öD, was eben auf dich zutrifft und die Vermieter werden dich plötzlich lieben.