LED Tv runtergefallen zahlt das die Haftpflicht Versicherung?

4 Antworten

Wenn du deinem Vater etwas anzubringen hilfst, ist das voll und ganz SEIN Risiko.

Nur wenn du speziell solche "Gefällihgkeitsschäden" mit abgesichert hast (mit Mehrprämie), wäre das ein Versicherungsfall.

Du brauchst auch deinem Vater den Schaden nicht ersetzen. Es ist so, als ob er ihn selber fallen gelassen hat. EIGENSCHADEN

FloJah420 
Beitragsersteller
 28.01.2014, 15:30

Danke für die Antwort, Ehm zahlt das dann seine Haftpflicht Versicherung ? MfG

DerHans  28.01.2014, 18:18
@FloJah420

Dann würde kein Mensch mehr etwas selbst kaufen. Man kann sich nicht selbst schädigen und haftbar machen. Hier müsste dich jetzt dein Vater verklagen.

Eine Haftung ergibt sich aus dem § 823 BGB

chris0301  30.01.2014, 15:20
@FloJah420

Seine zahlt nie, wieso sollte sie?

Ich nehme an, Du wohnst mit Deinem Vater zusammen in einem Haushalt? Dann zahlt Eure Haftpflicht nicht, denn versicherte Personen unter einander sind nicht gegenseitig versichert.

Wenn Du nicht mit Deinem Vater zusammen wohnst, ist es ein sogenannter "Gefälligkeitsschaden". Auch sowas zahlt die Haftpflicht in der Regel nicht. Nur in einigen neuen Policen könnte sowas mitversichert sein.

Dein Vater kann Dich auch nicht dafür haftbar machen, denn wie "DerHans" schon schreibt, hatte Dich Dein Vater ja "beauftragt" etwas für ihn zu tun/ihm zu helfen. Da kann er dann kein Schadenersatz von Dir fordern, wenn Du unabsichtlich was kaputt machst.

Nein. Deine Haftplicht zahlt nur, wenn Du jemanden einen Sachschaden zufügst. Einen anderen Ratschlag darf ich Dir hier nicht geben, aber........Erkundige dich noch mal anderweitig.

Tja das ist unglücklich gelaufen, denn die Versicherung will wissen wer den Fernseher fallen gelassen hat, das darf dann nicht der Versicherungsnehmer oder eine von Ihm kostenlos beauftragte Person (Gefälligkeit) sein.

So wie Du die Situation beschreibst zahlt die Versicherung nicht. Anders wäre es wenn Du das selbst gemacht hast - ohne Rücksprache mit deinem Vater - und Du nicht in seinem Haushalt lebst und Du der VN bist...