Rigipswand kaputt, zahlt die Haftpflicht?

3 Antworten

oder kann man den Versuch als Vorsatz auslegen?

Das kommt darauf an, was sich der Täter dabei gedacht hat.

War er der Überzeugung, dass die Wand aus Beton ist? Oder nahm er einen evtl. Schaden einfach hin (bedingter Vorsatz)?

Die Versicherung könnte sich aber auch auf den Standpunkt stellen, dass man, wenn man gegen fremde Wände springt, sich unbedingt von deren Stabilität zu überzeugen hat. Wer das dennoch macht, handelt grob fahrläsig - was ggf. eine Leistungsverweigerung der Versicherung zur Folge hat. 

Zunächst ist ja auch erst einmal zu klären, wem die Wand "gehört.".

Wenn es im eigenen Haus passiert, kommt da keine Versicherung für auf.

Passiert es in der Mietwohnung, ist die Frage, inwieweit Mietsachschäden innerhalb der Wohnung dort eingeschhlossen sind. Es stellt sich dann ja auch die Frage, ob man nicht wissen müsste, woraus die Wand besteht. Wenn die Person an der Wand schon diverse Bilder aufgehängt hat, sollte ihr eigentlich klar sein, dass es keine Betonwand ist.

Oder war die Person zu Besuch bei Bekannnten? Wenn ja: Warum hat der Bekannte das zugelassen?

Äh - nee.

Der Schaden wurde von Person selbst verursacht in der eigenen Wohnung - da zahlt keine Versicherung was.

Die Haftpflichtversicherung zahlt für Schäden, die Person bei jemand anderem verursacht hat ausserhalb der Wohnung.

Pseudonym1111 
Beitragsersteller
 14.01.2016, 02:18

der Schaden ist ausserhalb (in einem fremden Gebäude) entstanden