Schaden nach Feier?
Ich habe letztens eine Feier geschmissen, da meine Eltern im Urlaub sind (diese ist allerdings ziemlich eskaliert). Es kamen Leute auf meine Feier welche weder eingeladen waren noch kannte sie jemand. Am nächsten Tag dann der Schock, und zwar wurde das Motorrad eines Nachbarn umgeworfen. Dieser droht mir jetzt zur Polizei zu gehen und von der Feier zu erzählen( das zum Beispiel Straßen Schilder geklaut worden sind) und möchte dass die Haftpflicht Versicherung den Schaden zahlt. Meine Frage ist in wie fern ich für den Schaden als Veranstalter der Feier aufkommen muss. Da es ein ganzes Stück von meinem Haus entfernt auf dem Heimweg der Gäste passiert ist.
3 Antworten
Für derart konkrete Sachbeschädigungen haftet nur der Verursacher, also muss der eigentliche Täter ermittelt werden.
Anders sieht es bei kausalen Zusammenhängen aus, etwa bei einer Grillparty im Garten, wenn irgendwer etwas in die Glut gibt und es dann durch Qualmentwicklung zu z.B. Russverschmutzungen am Nachbarhaus kommt. Da bist du für den Grill auf deinem Grundstück mitverantwortlich, wenn du den eigentlichen Verursacher nicht ausfindig machen kannst.
Dafür haftest du nicht, du hast keine Aufsichtspflicht für Leute, die auf der Straße auf und abgehen - auch WENN sie zu deiner Party sind. Relevant wäre das nur, wenn ihr einen Raum gemietet hättet und dort was kaputt gegangen wäre - da haftest du als Veranstalter.
Aber klar können sie bei der Anzeige von der Feier berichten.
da bist du nicht für verantwortlich. er muss beweisen, dass du das warst.
Okay danke für die schnelle Antwort