Schaden nach Feier?

3 Antworten

Für derart konkrete Sachbeschädigungen haftet nur der Verursacher, also muss der eigentliche Täter ermittelt werden.

Anders sieht es bei kausalen Zusammenhängen aus, etwa bei einer Grillparty im Garten, wenn irgendwer etwas in die Glut gibt und es dann durch Qualmentwicklung zu z.B. Russverschmutzungen am Nachbarhaus kommt. Da bist du für den Grill auf deinem Grundstück mitverantwortlich, wenn du den eigentlichen Verursacher nicht ausfindig machen kannst.

Dafür haftest du nicht, du hast keine Aufsichtspflicht für Leute, die auf der Straße auf und abgehen - auch WENN sie zu deiner Party sind. Relevant wäre das nur, wenn ihr einen Raum gemietet hättet und dort was kaputt gegangen wäre - da haftest du als Veranstalter.

Aber klar können sie bei der Anzeige von der Feier berichten.

da bist du nicht für verantwortlich. er muss beweisen, dass du das warst.

Lukas745 
Beitragsersteller
 07.09.2021, 12:56

Okay danke für die schnelle Antwort