Zahlt die Versicherung bei TV-Screen Schäden?
Guten Tag Ich besitze einen Samsung LED TV. Ich habe unglücklicher Weise meine Tischlampe umgestossen und die ist dann gegen den Bildschirm des Tv's geflogen. Gibt es hier irgendwelche Möglichkeiten das Gerät ersetzt zu bekommen odr zumindest einen Teil des bezahlten Preises? (Versicherung) Ich danke schon im voraus.
10 Antworten
Hallo JaaanCh, da wir hier von einem Eigenschaden reden, kannst Du von deiner Privathaftpflichtversicherung keine Regulierung für den beschriebenen Schaden erwarten. Solltest Du das Risiko mit einer speziellen Elektronikversicherung abgesichert haben, würde diese den Schaden übernehmen.
Nö, das war Eigenverschulden.
Nur, wenn das jemandem passiert wäre, der nicht in Deinem Haushalt wohnt und derjenige auch noch eine Haftpflichtversicherung hat, dann wird gezahlt.
Von was für einer Versicherung soll das sein?
Eine private Haftpflicht zahlt nicht bei Eigenschäden.
Eine Hausratversicherung zahlt nur bei Schäden durch Brand, Blitz, Überspannung, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl.
Oder hast du beim Kauf eine Extra-Versicherung für den Fernseher abgeschlossen? Selbst die zahlt wohl nur für technische Defekte und nicht für eigene Ungeschicklichkeit.. außer, sowas würde extra mit eingeschlossen sein.
Solange du keine spezielle versicherung f+ür den Fernseher hast die eigenverschulden mit einschließt sieht es schlecht aus.
Eine Private Haftpflicht zahlt eigentlich nur wenn du eigentum von anderen menschen beschädigst. Falls du dir mal einen laptop ausleihst und der beschädigt wird oder du mit einem einkaufswagen ein anderes auto beschädigst.
Hausratversicherung ist dann eher bei wasserschäden und einbruch. Also umgestoßene lampe sollte nicht dazu zählen.
Uiiii…, das sind aber 2 gefährliche Beispiele die genannt worden sind.
… Falls du dir mal einen Laptop ausleihst und der beschädigt wird…
Wir erinnern uns an den allgemeinen Ausschluss in den AHB´s: geliehen, gemietet und gepachtete Sachen, außer Mietsachschäden = Gewahrsamkeitsschäden = nicht versichert !!! … Es sei denn, sie sind in den besonderen Bedingungen erwähnt (was in 85% der Fälle nicht das Fall ist) …
… oder du mit einem einkaufswagen ein anderes auto beschädigst…
Dieses Beispiel ist auch sehr gefährlich, da die Versicherung sehr schnell einen „ Be und Entladeschaden „ daraus machen kann. Ratz Fatz greift die KFZ-Haftpflichtversicherung und der SFR steigt im Folgejahr.
Des zahlt dir keiner... Weder Hausrat noch haftpflicht.