Lebensversicherung überschreiben auf mich, ohne Einwilligung des Versicherungsnehmer
Hallo, Im Jahr 1999 habe ich bzw meine Mutter eine LV abgeschlossen. Meine Mutter ist Versicherungsnehmerin und ich bin die Versicherte Person, ich bezahle auch seit Anfang an die Beiträge, Ich bin in Erlebens Fall die widerrufliche Bezugsperson und im Todes Fall ist das mein Sohn. Jetzt will ich das die Versicherung auf mich überschrieben wird, aber meine Mutter weigert sich weil wir uns sehr zerstrittenen haben und droht mir das sie die Versicherung kündigen will uns sich auszahlen lassen will. Kann sie das so ohne weiteres und ohne den Versicherungschein ???? Ich bin Inhaberin des Originalen Versicherungsschein, kann ich auch ohne die Einverständnis meiner Mutter die Versicherung auf mich umschreiben lassen ???
Bitte um Hilfreiche Antworten
Lg Shilaw
5 Antworten
Da solltest Du mal Deinen Versicherungsagenten fragen. Normalerweise "gehört" eine Versicherung der versicherten Person, sofern die auch im Erlebensfall bezugsberechtigt ist, (und die Beiträge zahlt). Zumal in Deinem Fall auch nicht Deine Mutter im Todesfall bezugsberechtigt ist, sondern Dein Sohn. Egal, wer der "Versicherungnehmer" ist, also, wer die abgeschlossen hat.
(Eigentlich fungiert man nur dann als "Versicherungsnehmer" für seine Kinder, solange die nicht selber zahlen können und allein stehend sind, dann auch als Bezugnehmer).
ja ich wahr seinerzeit volljährig und allein erziehend. es hätte sein Grund warum die L V damals auf den Name meiner Mutter gemacht worden ist. die Versicherungsunterlagen hatte meine Mutter mir damals freiwillig ausgehändigt.
Und welcher Name steht denn auf dem Versicherungsschein? Das zählt! Unter Umständen musst du ihn der Besitzerin zurück geben. Ohne ihre Einwilligung kannst du rein gar nichts mit der Versicherung anfangen.
Übrigens, du brauchst die Beiträge nicht mehr zu bezahlen. Und ja, deine Mutter kann jederzeit kündigen, wenn sie es möchte.
Du hast lediglich die Möglichkeit, anwaltschaftliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da du ja für sie die Beiträge gezahlt hast (Belege!).
Ach...unter welchen Umständen denn nun? Kannst du präziser werden, so ein Kommentar ist doch wertlos.
Zum Beispiel... Tochter minderjährig und bekommt ein Kind. Möchte ihr Kind absichern. Mutter schließt für Tochter eine LV ab. Aber mit der Vereinbarung, dass die LV umgeschrieben wird, bei volljährigkeit der Tochter...
Oder Mutter schließt für Tochter eine LV ab, da diese derzeit eine schlechte Schufa hat und keine bekommt. Es wird aber vereinbart, dass die LV überschrieben wird.
Wenn eine solche -auch mündliche- Vereinbarung bewiesen werden kann, dann stehen die Chancen sehr gut....
Ohne Einwilligung des Versicherungsnehmers geht da nix, Ist wie bei nem Konto.. Konto-Inhaber kann´s auflösen, umschreiben, niemand anders. Und wenn wer 50mal sagt, ist aber mein Geld.
Auch das stimmt nicht 100%ig.... Es gibt sehr wohl Situationen in denen die LV überschrieben werden kann und dies ohne Einwilligung...
Ohne das Einverständnis des Versicherungsnehmers geht nix.
Stimmt nicht... Es gibt Situationen da geht das auch ohne Einwilligung....
Doch, das geht ganz sicher!
Stimmt nicht ganz... Unter Umständen kann auch die Versicherung ohne Einwilligung überschrieben werden..