Auto verliehen, jemand fährt ohne Fahrerlaubnis?
Wer kann mir helfen. Eine Mutter hat einen alten Golf, er ist auf sie zugelassen und sie ist Versicherungsnehmer. Den Wagen fährt nun ihr Sohn, der mit in der Versicherung steht. Jetzt stellt sich aber heraus, seine Frau fährt auch damit. Ihr wurde vor einigen Jahren der Führerschein entzogen und hat ihn noch nicht wieder.
Macht die Mutter sich strafbar, wenn sie es nicht weiß? Was wenn was passiert?
4 Antworten
In dem Moment, wo die Mutter davon Kenntnis hat, besteht die Kenntnis über eine Straftat. > Anzeigepflicht, weil keine familiäre Bindung? Strittig.
Insofern liegt hier aber dann ein Vergehen der Halterin vor, wenn sie es weiterhin dulden würde. Beide machen sich ggf. strafbar, sobald es dann bekannt würde.
Es kommt noch eine Person ins Spiel.
Der Sohn ist voll haftbar zu machen, auch in strafrechtlicher Hinsicht, denn er hat Kenntnis und es besteht die Möglichkeit, die Fahrten der Freundin zu verhindern.
Es gibt ohnehin keine Anzeigepflicht, weder mit noch ohne familiäre Bindung.
Du möchtest § 315 b StGB lesen und verstehen.
Sie wird sich nicht Strafbar machen, wenn sie davon nichts wusste. Allerdings wird die Versicherung keinen Cent bezahlen, wenn jemand fährt, der keinen FS hat.
Die Haftpflichtversicherung wird ggf. zahlen müssen.
Also. Die Mutter ist die Fahrzeughalterin und Versicherungsnehmer. Ihr Sohn steht in der Versicherung mit. Wenn die Tatsache ist, dass noch seine Frau damit fährt und es wurde der Führerschein von der Frau entzogen, kann wahrscheinlich der Sohn einen ordentlich auf den Deckel bekommen. Die Mutter wusste nicht, dass jemand fährt dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Wenn aber der Sohn davon wusste, macht er sich Strafbar in Duldung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das heißt auf deutsch: Er wusste, dass seine Frau die Fahrerlaubnis entzogen wurde und hat es zugelassen, dass sie das Auto fährt. Ohnehin gibt es auch Schwierigkeiten mit der Versicherung wenn es zu einem Schadensfall kommt. Die Versicherung zahlt keinen Cent und die Mutter bleibt auf den Kosten sitzen. Der Sohn bekommt eine Geldstrafe plus Gerichtskosten und ist seinen Fahrerlaubnis ebenfalls los.
Spreche da aus Erfahrung, weil mir das passiert ist. Musste insgesamt 1300 Euro Strafe zahlen, hätte normalerweise damals 18 Punkte in Flensburg bekommen. Da ich aber weder von der Führerscheinstelle noch vom Kraftfahrtbundesamt benachrichtigt wurde wegen den Punkten, wurden mir 13 Punkte abgezogen. Somit hatte ich 5 Punkte in Flensburg. Da hatte ich richtig Schwein gehabt. An die Versicherung musste ich ebenfalls im oberen 3-stelligen Bereich bezahlen.
Als Halterin macht sich die Mutter gemäß §21StVG strafbar. Der Halter Harnisch davon zu überzeugen, dass alle Fahrer des Fahrzeugs die notwendige Fahrerlaubnis besitzen. Tut er es nicht, handelt er fahrlässig
Das geht aus der Fragestellung nicht hervor, sie hat den Wagen nur dem Sohn überlassen, das eigenmächtige Weitergeben des Wagens geht auf das Konto des Sohnes. Sie darf es nur nicht weiterhin dulden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtanzeige_geplanter_Straftaten#Tatbestandsvoraussetzungen
Siehe gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.