Wann verfällt eine Auszahlung der Lebensversicherung?
Mein Vater hat 1989 eine Lebensversicherung für meine Mutter abgeschlossen mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Leider war meine Mutter 1999 nicht in der Lage sich um die Auszahlung zu kümmern. Nun haben wir 2012 die Police gefunden und bei der Versicherung nachgefragt, die behauptet die Auszahlung wäre verfallen. Stimmt denn das?
3 Antworten
die Auszahlung kann nicht verfallen . 1, wird vorher eine Nachricht geschickt wegen der Auszahlung und 2, haben die auch die Kontodaten der Mutter zum überweisen des Betrags. warscheinlich wirst Du dafür einen Anwalt einschalten müssen
VVG § 12 Verjährung; Klagefrist (1) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in zwei Jahren, bei der Lebensversicherung in fünf Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann. (2) Ist ein Anspruch des Versicherungsnehmers bei dem Versicherer angemeldet worden, so ist die Verjährung bis zum Eingang der schriftlichen Entscheidung des Versicherers gehemmt. (3) Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Anspruch auf die Leistung nicht innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wird. Die Frist beginnt erst, nachdem der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegenüber den erhobenen Anspruch unter Angabe der mit dem Ablauf der Frist verbundenen Rechtsfolge schriftlich abgelehnt hat.
Sofort Anspruch geltend machen und klagen. Die meisten Versicherer lassen es nicht auf einen Prozess ankommen und versuchen sich aussergerichtlich zu vergleichen.
Nein! Das Geld steht einem zu.
Muss mich korrigieren, das Auszahlungsjahr war sogar erst 2009 !