Auszahlung der Ausbildungsversicherung

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Wenn der Vater der Versicherungsnehmer ist hat er alle Rechte und Pflichten an dem Vertrag und kann den durchaus kündigen. In diesem Fall hat er auch Anspruch auf das Geld, das Kind hat keine Ansprüche. Unterschrieben hast du damals sicherlich als Erzieheungsberechtigte oder eben als Kontoinhaberin.

Wärt ihr beide Versicherungsnehmer gewesen hättest du bei Ablauf der Versicherung mit unterschreiben müssen, da dies nicht der Fall ist wirst du höchstwahrscheinlich keine Rechte am Vertrag haben. Versicherungsseitig hast weder du noch dein Sohn Anspruch auf das Geld.

Was mit eurer Vereinbarung ist, kann ich nicht sagen das muss ein Anwalt klären.

RosaRot47 
Beitragsersteller
 18.05.2012, 10:31

Vielen Dank für die Antwort!

Ohne Anwalt wird sie da nicht weiter kommen.

Aber kurz: Wenn die Versicherung nur auf den Mann lief und der Sohn nur der begünstigte war und die Frau nirgendwo aufgeführt war (auch wenn sie mit unterschrieben hat), kann die Frau nichts machen.

Maximal der Sohn könnte versuchen auf das Geld zu klagen (ggf. abzüglich das, was er schon erhalten hat), wenn er das nicht will, gibt es für die Mutter keine Chance da was zu machen.

Kleiner Tipp: Man sollte solche Sachen immer auf den Namen beider Elternteile abschließen und die Unterlagen und Co. sollte immer der mitnehmen, der bei der Scheidung auch das Kind bekommt (auch wenn der andere sie weiter bezahlt!).

Ich persönlich kenne etliche Fälle (und das finde ich sehr traurig) wo der Vater das Geld nachher selber abgegriffen hat und leider kenne ich nicht einen einzigen, wo das Kind das Geld nachher erhalten hat... egal ob Versicherung, Sparbuch, Fonds oder was auch immer. Ist wirklich traurig, aber die meisten Scheidungsväter können von sowas nicht die Finger lassen, wenn es bei ihnen finanziell mal schwieriger wird (und das kann jedem mal passieren).

RosaRot47 
Beitragsersteller
 18.05.2012, 10:32

Vielen Dank für die Antwort! Tja, wenn's um's liebe Geld geht, sind die Väter wohl alle gleich! Traurig, aber wahr!