Auszahlung der Ausbildungsversicherung
Im Jahre 1992 wurde in der gemeinsamen Ehe eine sogenannte Ausbildungsversicherung zugunsten des Kindes abgeschlossen! Beide Elternteile haben diesen Vertrag unterschrieben. Nun zum 20.Geb.sollte die Auszahlung erfolgen! Die Ehe wurde im Jahre 2006 geschieden! Eine formlose Vereinbarung wurde hins.der Versicherung geschlossen, so daß der Vater, welcher auch Versicherungsnehmer ist, den Vertrag bis zur Fälligkeit weiter bedient! Vater erklärte vor kurzem, das die Versicherung nicht mehr bestehen würde; der Vertrag wäre vor 2 Jahren von ihm gekündigt worden! Mutter bringt in Erfahrung, das dieses nicht korrekt ist! Versicherung bestand bis zur Fälligkeit! Kind wird mit einem kleinen Barbetrag und einer Kurzreise abgespeist Kann die Mutter jetzt hins.der schriftlichen jedoch formlosen Vereinbarung zumindestens den Teil bis zur Ehescheidung einfordern? Danke für hoffentlich hilfreiche Antworten!
2 Antworten
Wenn der Vater der Versicherungsnehmer ist hat er alle Rechte und Pflichten an dem Vertrag und kann den durchaus kündigen. In diesem Fall hat er auch Anspruch auf das Geld, das Kind hat keine Ansprüche. Unterschrieben hast du damals sicherlich als Erzieheungsberechtigte oder eben als Kontoinhaberin.
Wärt ihr beide Versicherungsnehmer gewesen hättest du bei Ablauf der Versicherung mit unterschreiben müssen, da dies nicht der Fall ist wirst du höchstwahrscheinlich keine Rechte am Vertrag haben. Versicherungsseitig hast weder du noch dein Sohn Anspruch auf das Geld.
Was mit eurer Vereinbarung ist, kann ich nicht sagen das muss ein Anwalt klären.
Vielen Dank für die Antwort!
Ohne Anwalt wird sie da nicht weiter kommen.
Aber kurz: Wenn die Versicherung nur auf den Mann lief und der Sohn nur der begünstigte war und die Frau nirgendwo aufgeführt war (auch wenn sie mit unterschrieben hat), kann die Frau nichts machen.
Maximal der Sohn könnte versuchen auf das Geld zu klagen (ggf. abzüglich das, was er schon erhalten hat), wenn er das nicht will, gibt es für die Mutter keine Chance da was zu machen.
Kleiner Tipp: Man sollte solche Sachen immer auf den Namen beider Elternteile abschließen und die Unterlagen und Co. sollte immer der mitnehmen, der bei der Scheidung auch das Kind bekommt (auch wenn der andere sie weiter bezahlt!).
Ich persönlich kenne etliche Fälle (und das finde ich sehr traurig) wo der Vater das Geld nachher selber abgegriffen hat und leider kenne ich nicht einen einzigen, wo das Kind das Geld nachher erhalten hat... egal ob Versicherung, Sparbuch, Fonds oder was auch immer. Ist wirklich traurig, aber die meisten Scheidungsväter können von sowas nicht die Finger lassen, wenn es bei ihnen finanziell mal schwieriger wird (und das kann jedem mal passieren).
Vielen Dank für die Antwort! Tja, wenn's um's liebe Geld geht, sind die Väter wohl alle gleich! Traurig, aber wahr!