Auszahlung einer Lebensversicherung NUR MIT Versicherungsschein?

9 Antworten

Normal wird die Original-Police verlangt. Sollte diese anhanden gekommen sein, bemühe Dich um eine Zweitschrift. Das aber ist sobald als möglich sinnvoll..

Bei welchem Versicherungsunternehmen haben Sie denn Ihre Lebensversicherung abgeschlossen?

Der Originalversicherungsschein beurkundet den Besitz der Lebensversicherungspolice. Dieser sollte stets gut aufbewahrt werden. Bspw. bei der Kündigung Ihres Lebensversicherungsvertrages müssen Sie diesen vorzeigen. Ist der Originalversicherungsschein verloren gegangen, dann finden sich einige Versicherungsunternehmen damit ab. Sie müssen lediglich eine Verlusterklärung unterschreiben und alles geht seinen Gang.

Andere Versicherungsunternehmen wehren sich jedoch gegen die Auszahlung des Geldes, wenn die Originalpolice nicht mehr existiert bzw. nicht mehr zu finden ist. Unsere Erfahrung zeigt sogar, dass immer mehr Konzerne eine Kündigung aus diesem Grund ablehnen oder stark verzögern, so zum Beispiel die Nürnberger Versicherung oder auch die Aachen Münchener. Ärgerlich für Kunden, die das Geld schnell benötigen. Meist hilft dann nur ein Widerspruch des Vertrages – am besten durch Profis.

Haben Sie jetzt festgestellt, dass Sie den Originalversicherungsschein verloren haben, dann sollten Sie sich an Ihre Versicherung bzw. Ihren Versicherungsvermittler wenden. Möglicherweise bekommen Sie einen "Ersatzschein" ausgestellt. Bei der Auszahlung Ihres Geldes bleiben Ihnen so jede Menge Probleme erspart.

Sind Sie denn mit Ihrer Lebensversicherung zufrieden? Haben Sie einmal nachgerechnet wie viel Geld Sie insgesamt eingezahlt haben und mit der garantierten Ablaufleistung verglichen? Auch wenn viele es nicht glauben wollen: In vielen Fällen ist die garantierte Ablaufleistung geringer als die Summe aller Einzahlungen! Und das können Sie leicht für Ihren Vertrag nachprüfen:

(monatlicher) Beitrag x 12 x Beitragsjahre = Z

Ist die garantierte Ablaufleistung (laut Police) größer als Z?

Der ERSTE ORIGINAL Versicherungsschein ist sowas wie der KFZ-Brief fürs Auto - Die Besitzurkunde!

Der Verlust ist aber nicht weiter dramatisch, ganz ruhig. Das ist DEIN Geld, das sich in diesem Vertrag befindet und niemand kann es Dir wegnehmen! Du solltest Deiner Versicherungsgesellschaft melden, dass Du ihn nicht mehr auffinden kannst und Dir einen Ersatz ausstellen lassen. Dann ist alles wieder in Ordnung.

Und den Ersatz dann gut aufbewahren ;-)

Tschak2009  20.03.2012, 08:26

Erklärung:

Sehr häufig werden die Rechte aus einer Kapitalversicherung an Dritte abgetreten (z.B. bei einer Hausfinanzierung oder auch bei sonstigen Krediten). Der Abtretungsgläubiger verlangt dann die Vorlage der Police und legt diese dann in seine Kreditakte.

Aus Deiner Verlusterklärung sollte also unbedingt hervorgehen, dass Du den Vertrag weder abgetreten, noch verpfändet hast und dass auch sonst kein Dritter irgendwelche Rechte an diesem Vertrag hat.

Ein ggf. unwiderruflich verfügtes Bezugsrecht sollte Deinem Versicherer bekannt sein, das wird im Vertrag erfasst, spielt also für Deine Verlusterklärung keine Rolle.

Alles Gute Jürgen

2tausend11 
Beitragsersteller
 19.03.2012, 08:31

Hört sich doch bei allen 3 Antworten positiv an, danke Euch!!! Werde es gleich weitermelden und dann gut aufbewahren ;-)

Hallo 2tausend11,

Versicherungsunterlagen nehmen in Laufe der Zeit viel Platz in Anspruch. Besonders bei Lebens- und Rentenversicherungen, die häufig viele Jahre laufen, sammeln sich die Informationen während der Versicherungsdauer an.

Die Versicherungspolice bzw. der Versicherungsschein stellt die Besitzurkunde dar. Diese wird zum Versicherungsbeginn einmalig im Original an den Versicherungsnehmer versendet.

Die Versicherungspolice sowie die Nachträge zum Versicherungsschein sollten unbedingt mindestens solange im Original aufgehoben werden, wie die Versicherung läuft.

Wenn dir deine Police bzw. der Versicherungsschein nicht mehr vorliegt, hast du die Möglichkeit, eine Zweitschrift bei deiner Versicherungsgesellschaft zu beantragen. Von dort erhältst du dann eine Verlusterklärung zugesendet. Mit der Verlusterklärung erklärst du deiner Versicherungsgesellschaft, dass du den Vertrag nicht verpfändet oder abgetreten hast und den Versicherungsschein nicht an eine Dritte Person weitergegeben hast. Sobald du diese Verlusterklärung im Original einreichst, erhältst du einen Ersatzversicherungsschein zugesendet.

Zum Auszahlungszeitpunkt wie zum Beispiel bei Ablauf oder Kündigung deines Vertrages fordert deine Versicherungsgesellschaft die Police dann wieder zurück um die Auszahlung zu veranlassen.

Je nach Auszahlungshöhe verzichten heute bereits einige Gesellschaften auf die Police. Am besten, du setzt dich mit deiner Versicherungsgesellschaft in Verbindung um zu erfahren, wie es sich bei Auszahlung deines Vertrages verhält.

Ich hoffe, meine Informationen helfen dir weiter.

Viele Grüße,
Angie vom Allianz Hilft Team

Wer den Versicherungsschein vorlegt, an den darf der Versicherer leisten. Du kannst jedoch als Versicherungsnehmer auch ohne den Schein die Ablaufleistung erhalten. Dazu musst Du eine Erklärung abgeben, aus der der Verlust des Scheines hervorgeht.

Nordmann2000  19.03.2012, 16:30

Wer den Versicherungsschein vorlegt, an den darf der Versicherer leisten.

Das ist nicht ganz richtig, ein Lebensversicherungsschein ist ja kein Sparbuch. Die Versicherungsleistung erhält nur die begünstigte Person.