Lebensversicherung, Begünstigte Person im Testament ändern
Hallo, ich habe zwei Lebensversicherung vor Jahren abgeschloßen, als begünstigte Person meinen Ehemann eingesetzt. Dies hat auch mein Mann mit seine LV getan. Nun mit der Jahren habe zufällig erfahren, dass er ohne mich zu informieren eine LV geändert hat und als begünstigte Person seine Tochter aus der erste Ehe eingestezt hat. Auf Grund dessen möchte ich, dass die begünstigte Personen aus meiner Versicherung an meine Kinder gehen. Nur Problem ist, dass die Versicherungen - Policen erst in seine Hände kommen/ ist mit unsere Firma verbunden und wenn er erfährt, dass ich meine Kinder einsetzen will, wird er mit Sicherheit nicht einvestanden sein und als Firmeninhaber wird er lieber die Versicherungen kündigen..... es ist leider so..... Kann ich diese Situation mit einem Testament umgehen, die LV so weiter laufen lassen und im Testament mein Wunsch festlegen, dass die Summe an meine Kinder übergeht??? Danke Bitte nur sinnvolle Antworten- keine Eheberatung u.ä.
9 Antworten
Die neue Regelung im Testament wäre unwirksam, weil im Vertrag steht, an wen ausgezahlt werden soll, und genau daran hält sich die Versicherung. Das auszuzahlende Geld gehört dir ja nicht, so dass du es auch nicht vererben kannst - aber nur fürs Vererben ist das Testament zuständig.
Du müsstest dein Testament dann beim Notar oder Amtsgericht hinterlegen, aber es ist nur wirksam, wenn du vorher auch die Angelegenheit mit der Versicherungsgesellschaft geklärt hast!!
Denn: Wer eine Bezugsberechtigung in einer Lebensversicherung ändern möchte, sollte dies immer direkt gegenüber der Versicherungsgesellschaft vornehmen. Ein Widerruf in einem Testament wird gegenüber der Versicherungsgesellschaft nur wirksam, wenn diese Änderung der Bezugsberechtigung noch vor dem Tod des Versicherten der Versicherungsgesellschaft auch zugeht - und das dürfte nahezu nie passieren.
Schau mal hier: http://www.abc-recht.de/ratgeber/versicherung/tipps/lebensversicherung_erbfall.php
Generell hat der die Möglichkeit die Bezugsberechtigung in der LV / RV /BAV zu ändern der Versicherungsnehmer ist..und diese möglich hat derjenige ständig..für sieht das aber eher wie ein "Kommunikationsproblem" bei der Todesfallleistung aus, die man mal offen ansprechen sollte..leider immer wieder ein Reizthema..wenn dies nicht von Interesse sollten man für sich eine reine Risikoversicherung machen ,um die kleinen Lieben zusätzlich zu sichern..Testamentarische Vereinbarungen schwingen hier nicht hören als das Bezugsrecht..zwar könnten später Erben etwas als Pflichtanteil einklagen, aber das bezugsrecht ist eindeutig..ich kann im Testament das nur nochmals unterstreichen..dann lieber ne Risiko LV ! HG DerMakler
Nein, zumindest hat mir das mein Anwalt damals bei meiner Scheidung so gesagt. Es sind zwei versch. Verträge, die sich nicht gegenseitig aufheben. Wenn er (Exmann) noch heute in der LV als begünstigte Person stehen würde, würde das so sein, egal ob ich ein Testament aufgesetzt hätte oder sonstwas. Ist allerdings schon 17 Jahre her...
Läuft die Versicherung auf IHREN Namen ??
Dann können auch SIE das ändern !!
Versicherung anrufen und dann schriftlich nach deren Massgabe direkt bei der Versicherung einreichen.