Versicherung hat an falsche Person mein Guthaben ausgezahlt
Hallo zusammen,
ich weiß langsam nicht mehr weiter. Mein Lebensgefährt hat eine Lebensversicherung, die er viele Jahre - aufgrund seiner Scheidung seinerzeit - ruhen ließ. Das eingezahlet Gutachten beläuft sich auf mehrere Tausend Euro.
Nachdem wir nun einige Jahre zusammen sind, haben wir uns Gedanken gemacht, was wir mit dem Geld machen - und wollten eine Beratung. Wir erfuhren dann - auch im nachfolgenden Schriftverkehr - dass eine fremde Person mit dem gleichen Namen sich die Versicherungssumme hat auszahlen lassen. Die Adresse und die Unterschrift stimmen überhaupt nicht überein. Mir kommt es vor, als hätte die Versicherung überhaupt nicht geprüft. Das war 2009
Trotz vielem Schriftverkehr sind wir nicht weiter gekommen. Die Postbank gibt keine Auskunft oder hat keine Unterlagen mehr. Der seinerzeitige Versicherungsmakler meldet sich auch nicht (alles Anfragen durch die Versicherung).
Sollen wir einen Anwalt einschalten ? - wenn ja - gibt es da Kapazitäten. Es geht ja nicht wirklich um Versicherungsrecht - sondern eigentlich um Betrug. Wer kann mir da einen guten Rat geben (aber bitte nicht nur schreiben - ja nimm einen Anwalt). Welcher Anwalt ist da am Besten (wir sind rechtsschutzversichert).
Vielen Dank.
Hotelmama0408
4 Antworten
Hallo, grundsätzlich wird eine Versicherung in erster Linie an den VN bezahlt, sofern nicht etwas anderes bestimmt worden ist. Dies kann für den Ablauf des Vertrages durchaus sein, dass hier eine andere Person benannt worden ist. Das Bezugsrecht im Erlebensfall ist also unbedingt zu prüfen!!
Es ist durchaus üblich, dass heute viele Gesellschaften bei Ablauf des Vertrages die Originalpolice nicht mehr einfordern. Sollte das Bezugsrecht im Erlebensfall nicht verändert worden sein, ein widerrufliches Bezugsrecht während der Vertragslaufzeit wandelt sich zum Ablauftermin in ein unwiderrufliches Bezugsrecht um, dann sollte der VR die jeweiligen Geburtsdaten vergleichen. Anhand der Euch noch vorliegenden Originalpolice könnt ihr ja erkennen, a) welches Bezugsrecht im Erlebensfall vereinbart ist, und b) das Geburtsdatum von Deinem Freund muss ja dann auch gleich sein mit dem GebDat der Person, an die ausbezahlt worden ist.
Der Versicherer hat alle Unterlagen verwahrt und er kann Euch auch entsprechende Auskunft geben. Wenn ihr bzw. Dein Freund nachweisen kann, dass er der einzig Berechtigte ist (Ausnahme siehe oben), dann muss der VR erneut an ihn ausbezahlen. Es ist dann das Problem des VR wie er sein Geld von der Person wieder zurückholt, an die er fälschlicherweise ausbezahlt hat. Dies braucht Euch nicht zu kümmern. Den Vorwurf des Betruges muss dann der VR gegenüber dem unberechtigten Leistungsempfänger zur Anzeige bringen. Es gibt auch Urteile, dass derjenige, der eine solche Auszahlung erhält, von der er annehmen muss, dass sie ihm nicht zusteht, eine Straftat begeht. Er kann sich auch nicht auf dumme Art und Weise rausreden. Das alles geht nicht mehr.
Beweist Euren rechtmäßigen Anspruch, alles andere ist das Problem des VR.
Danke für den Stern
Hallo, also erstens mal, ist die Frage, hat die versicherung ausgezahlt ohne die Police zurück zu fordern, wenn ja, hat dein freund noch die Originalpolice, sollte er ja haben. Mit dem Versicherer telefonisch besprechen das ihr noch im Besitz seit der Original-Police und es sich wohl um einen Betrug handelt wenn es nicht die Unterschrift deines Freundes ist (muss ja ein bekannter sein, denn woher weiß er von der Lebensversicherung?) Wenn das alles nichts hilft (was ich mir nicht vorstellen kann) geht ihr zum Anwalt. Welcher Anwalt dafür in Frage kommt fragt ihr bei euerem Rechtsschutzversicherer nach, der hilft dabei einen guten zu empfehlen!
Vielen Dank für die Antwort:
ja, wir haben die Orig-Police und die Versicherung weiß das auch (nur nebenbei habe ich zwei Versicherungen meines Bruders - mit Vollmacht - aufgelöst - ich musste die Orig. Verischerungspolice nicht einschicken).
Wie jemand anderer zu der Nr. der Versicherung gekommen ist, ist uns schleierhaft. Nur während seiner Ehe hatte seine Ex Zugang zu den Daten bzw. der Versicherungsmakler, der sich im Übrigen auch in "Schweigen hüllt", laut Versicherung.
Ich werde den Ratschlag aber befolgen und über die Rechtsschutzversicherung mir einen guten Anwalt benennen lassen. Vielen Dank.
Hotelmama0408
Die Versicherung zahlt eine KLV nur an den genannten Berechtigten aus. Gibt sich nun ein Dritter als Berechtigter aus, kann dies die Versicherung nur bedingt prüfen, wenn Namensgleichheit vorliegt. Eine andere Adresse wäre jetzt alleine kein Grund, an der Identität des Berechtigten begründete Zweifel zu hegen. Hier liegt also offenbar Betrug vor; ihr müsst Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Die Staatsanwaltschaft leitet dann die entsprechenden Schritte ein. Natürlich hat die Postbank noch Unterlagen von 2009; sie ist ganz normal verpflichtet, Kontoführungsunterlagen 10 Jahre aufzubewahren. Allerdings ist sie nicht befugt, Euch Unterlagen über Kontobewegungen Dritter auszuhändigen. Das kann sie nur auf richterliche Anrodnung hin.
warum müssen wir Anzeige gegen Unbekannt einleiten
Weil ihr die Geschädigten seid.
wir waren bei der Polizei, die uns sagte, wir sollen uns mit der Versicherung ins Benehmen setzen
Das stimmt - damit nicht beide Parteien separat Anzeige erstatten, vermute ich mal. Der Terminus "ins Benehmen setzen" heißt ja nur, sich abzusprechen, wie man weiter vorgeht. Das solltet ihr natürlich parallel dazu auch tun. Wie die versicherungsrechtliche Seite aussieht, vermag ich nicht einzuschätzen. Das sollte man mit einem Anwalt und mit der Versicherung abklären. Nichtsdestotrotz muss hier dtie Staatsanwaltschaft tätig werden - sei es nun im Auftrag der Versicherung oder in Eurem. Nachdem in jedem Fall ein Verfahren eingeleitet werden muss und für die weitere Bearbeitung die Versicherung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Euch ein Aktenzeichen der STA sehen will, solltet ihr m.E. unverzüglich die Anzeige aufgeben und unbedingt einen Anwalt hinzuziehen, der Euch weiter berät.
Hallo,
schon mal an den Versicherungsombudsmann gedacht, bevor ihr euch in unnötige Kosten begibt ??? Hier mal der Ansprechpartner: http://www.versicherungsombudsmann.de/Navigationsbaum/Kontakt.html
Diese Hilfe ist für euch kostenlos und dieser Versich.ombudsmann vermittelt zwischem der Versich.gesellschaft und euch als Versichnehmer! Kostet erst mal nur einen Anruf bzw. eine E-Mail - da braucht man doch nicht gleich einen Anwalt einschalten!
Viel Erfolg damit wünscht euch siola!
Vielen Dank für die gemachten Ratschläge.
Wir erhielten Post von der Versicherungagentur. Diese hat die Versicherung "wieder hergestellt" und wir bekommen einen Nachtrag.
Sie wird gegen den Herren, der sich die Versicherung hat auszahlen lassen, Strafanzeige erstatten.
DANKE nochmals an alle
Hotelmama0408
Vielen Dank für die Antwort -
aber noch eine Frage - warum müssen wir Anzeige gegen Unbekannt einleiten (wir waren bei der Polizei, die uns sagte, wir sollen uns mit der Versicherung ins Benehmen setzen). Wir gehen davon aus, dass unser Geld bei der Versicherung liegt - betrogen wurde die Versicherung - muss da nicht die Versicherung Anzeige erstatten ?
Viele Grüße
Hotelmama0408