Lebenslanges Wohnrecht, zu was bin ich verpflichtet?
Ich habe ein Grundstück mit Haus und kleinem 2 Zimmer Haus gekauft, in dem kleinen Haus wohnt ein Mann der lebenslanges Wohnrecht hat. Er wohnt dort seit etwa 25 Jahren und ist ein Pflegefall. Er wird täglich vom sozialdienst betreut und hat eine Anwältin als Vormund, diese ist nun nach 25 Jahren der Meinung das kleine Haus ist nicht bewohnbar und ich müsse nun Wände neu verputzen und Stromleitungen neu verlegen, neue Fenster sollen auch rein. Ich zahle zeit Jahren den Müll, Wasser und Kabelfernsehen für diesen Mann. Bin ich verpflichtet das kleine Haus zu renovieren bzw zu sanieren ?
3 Antworten
"Lebenslang" meint wahrscheinlich den Bewohner und das Haus:
https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsrecht#Lastentragung
Laut Wikipedia ist der Wohnungsberechtigte verpflichtet, die Kosten für den Unterhalt des Gebäudes zu zahlen. Das beinhaltet Reparaturen aber auch normale laufende Kosten wie z.B. Müllabfuhr.
Der Hauseigentümer darf nach eigenem Ermessen Reparaturen am Haus vornehmen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Insbesonders nicht, wenn der Eigentümer die Reparaturen selber bezahlen müsste.
Das Wohnrecht endet mit dem Leben des Wohnberechtigten oder mit der Bewohnbarkeit des Hauses. Wenn das Haus offiziell unbewohnbar ist, muss der Wohnberechtigte entweder aus eigener Tasche Reparaturen zahlen oder ausziehen.
In dem Fall ist dann eben das Haus vor dem Bewohner "gestorben". Ungewöhnlich - aber kann passieren.
Schauen Sie sich die ursprüngliche Eintragungsbewilligung an, die der Eintragung des Rechtes im Grundbuch zugrunde liegt. Da ist dann genau beschreiben, wer hinsichtlich des Wohnrechtes welche Pflichten hat. Im Übrigen gibt es für den Fall, dass Sie durch solche Forderungen über die Maßen strapaziert werden, geeignete Mittel so ein Wohnrecht zu knacken!
Ohne die vollständige Eintragungsbewilligung, die dem in Kuzzform im Grundbuch nachlesbaren Eintrag zugrunde liegt, kommen Sie keinen Schritt weiter. Als berechtigter Eigentümer können Sie sich aus den Grundakten beim Grundbuchamt davon eine vollständige Kopie geben lassen. Anschließend sind Sie küger!
wie weiss ich was die zahlen im Grundbuch bedeuten? kommt man aus so einer wohnrechtnummer jemals raus? Ausser bei Tod des Bewilligten?
es stehen jede menge zahlen im Grundbuch, aber woher weiss ich was paragraphen und zahlen bedeuten. und kommt man aus so einer nummer wieder raus?
ach im Grundbuch steht noch, Leibgeding für Herr ..... löschbar bei todesnachweis, aber sonst steht niergens was über diese person