Kann man jmd. trotz lebenslanges Wohnrecht aus der Wohnung schmeißen?
Hallo ihr Lieben,
folgender Sachverhalt: Meine Oma ist Witwe und befindet sich mittlerweile in einer Art betreutem Wohnen, wohnt also nicht mehr zuhause. Hat aber ein eigenes Mehrfamilienhaus, welches sie jetzt (aus welchen Gründen auch immer) auf mich überschreiben möchte. In der EG-Wohnung wohnt jedoch mein ungeliebter Cousin, der schon einige Gefängnisaufenthalte u. a. wegen Diebstahl, Drogenbesitz und Körperverletzung hinter sich hat und deshalb auch eher gemieden wird. Besonders freundlich ist er auch nicht. Das Problem ist, dass er lebenslanges Wohnrecht in der EG-Wohnung hat und ich das Haus, wenn ich das Haus überschrieben bekomme, gerne verkaufen möchte. Das setzt aber voraus, dass mein werter Herr Cousin auszieht.
Gibt es da u. U. ein Schlupfloch, um ihn doch aus dem Haus zu bekommen oder sieht es hier schlecht aus? Ich weiß leider gar nicht, ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt da er ja eigentlich lebenslanges Wohnrecht hat. Kann man dieses Recht in irgendeiner Form rückgängig machen? Eigentlich will ihn nämlich jeder loswerden und das geht ja dadurch leider nicht.
Dankeschön!
3 Antworten
es gibt viele bereiche die berücksichtigt werden müssen, zahlt er miete, kommt er seine verpflichzung nach, seine privat differenzen sind nicht relevant, solange wie er dir oder deiner oma nicht nach dem leben trachtet, wird es schwierig werden, außer das deine oma diesen vertrag,(wohnrecht) mit hilfe eines notar´s als nichtig erklären lässt
Nein, er wohnt mietfrei. Und wir alle wissen, dass ihm unsere Oma lieber tot als lebendig wäre, aber das spielt ja nun keine Rolle. Also im Prinzip könnte meine Oma hingehen und den Vertrag mithilfe eines Notars als nichtig erklären?
Nein, das gibt es nicht.
Dass, was Du meinst ist das Niesbrauchsrecht und dieses gibt es aus gutem Grund. Auch wenn es Dir nicht gefällt!
Ja ob es mir gefällt sei mal dahin gestellt, ich wollte nur mal ganz neutral nachfragen. Ich würde das Haus nämlich nur dann "annehmen", wenn ich ihn rausschmeißen könnte.
das recht kannst du ihm nicht nehmen