Kann man jmd. trotz lebenslanges Wohnrecht aus der Wohnung schmeißen?

3 Antworten

es gibt viele bereiche die berücksichtigt werden müssen, zahlt er miete, kommt er seine verpflichzung nach, seine privat differenzen sind nicht relevant, solange wie er dir oder deiner oma nicht nach dem leben trachtet, wird es schwierig werden, außer das deine oma diesen vertrag,(wohnrecht) mit hilfe eines notar´s als nichtig erklären lässt

SimbaSchatz 
Beitragsersteller
 22.03.2013, 15:30

Nein, er wohnt mietfrei. Und wir alle wissen, dass ihm unsere Oma lieber tot als lebendig wäre, aber das spielt ja nun keine Rolle. Also im Prinzip könnte meine Oma hingehen und den Vertrag mithilfe eines Notars als nichtig erklären?

Nein, das gibt es nicht.

Dass, was Du meinst ist das Niesbrauchsrecht und dieses gibt es aus gutem Grund. Auch wenn es Dir nicht gefällt!

SimbaSchatz 
Beitragsersteller
 22.03.2013, 15:24

Ja ob es mir gefällt sei mal dahin gestellt, ich wollte nur mal ganz neutral nachfragen. Ich würde das Haus nämlich nur dann "annehmen", wenn ich ihn rausschmeißen könnte.

das recht kannst du ihm nicht nehmen