Wohnungs- und Benutzungsrecht
Für mein Wohnhaus ist ein Wohnungs- und Benutzungsrecht im Grundbuch eingetragen, das jedoch vom Berechtigten nicht dauerhaft ausgeübt wird. Er ist lediglich für zwei Wochen im Jahr zu Urlaub in der Wohnung, die restliche Zeit ist er aufgrund Pflegebedürftigkeit (PS 1) extern untergebracht. Gibt es eine Möglichkeit, das Wohnrecht auch ohne Zustimmung löschen zu lassen?
6 Antworten
Nein, solange er es noch ausüben kann, besteht es auch. Die einzige Möglichkeit es zu löschen, ist eine von ihm abgegebene Löschungsbewilligung.
Du wirst damit leben müssen. Es gibt keine Möglichkeit, gewöhne Dich dran.
Nein! Das Recht steht dem Begünstigten ohne jede einschränkung zu, völlig gleich ob es Gebäude und Garten persönlich nutzt. Sofern es nicht vererblich ist, wäre es löschbar mit Todesnachweis.
nein. ein eingetragenes wohnrecht ist nicht abhängig von der zeit, die derjenige dort verbringt. es ist ihm selbst überlassen, wie oft er die wohnung nutzt. selbst wenn er die wohnung leer stehen lassen würde wäre das ok
Es steht dem Berechtigten zu, sein Recht auszuüben oder eben nicht. Ohne seine Zustimmung (Löschungsbewilligung) kannst du das natürlich nicht löschen lassen. Es ist schließlich sein Recht, nicht deines....