Kann ein Hauseigentümer einer Person mit lebenslangem Wohnrecht Vorschriften/Verbote?
Hi Leute! Ich habe in meinem Haus eine "Mieterin" mit Lebenslangem Wohnrecht. kann ich ihr Verbote erteilen? Z.B. Ein Haustierverbot oder ein Rauchverbot innerhalb der Wohnung? Das Haustierverbot wäre sehr wichtig da meine Freundin eine Katzenhaaralergie hat und die Mieterin zwei Katzen hat die andauernt im Stiegenhaus sind.
Vielen Dank für eure Antworten!
Lg
14 Antworten
... ich fürchte nicht, denn es wird ein abgeschlossener Bereich sein (Wohnung oder das ganze Haus).
Schaue vorsorglich in die Urkunde, ob dort zu dieser Angelegenheit etwas vereinbart wurde.
Ich habe mir weitere Fragen von Dir durch gelesen. Es handelt sich meiner Meinung nach nicht um eine Mietrechtssache, denn es gibt keinen
Mietvertrag, sondern um eine reine Familienangelegenheit.
Der ursprüngliche Gedanke bei der Scheidung war der, dass der Sohn das Haus bekommen soll, dass aber die Mutter weiter drin wohnen darf, um eine
Unterkunft auf Dauer sicher zu haben. Vermutlich war nicht vorhersehbar,
wie es Deiner Mutter mal in ein paar Jahren ergehen wird.
Nun hast Du einerseits Glück, dass Du mit 20 schon Hauseigentümer bist, ohne dass Du auch nur einen Cent dafür bezahlen musstest. Andererseits das Pech, dass diejenige, die eigentlich für alle Kosten aufkommen soll, gar
nicht zahlungsfähig ist und wohl auch in Zukunft nicht sein wird.
Du kannst sie auch nicht zahlungsfähig machen, indem Du ihr irgendwelche
Gerichtsprozesse anhängst etc., denn sie ist dazu auch noch schwer krank
(Erblindet, Alkohol).
Leider verstehst Du Dich überhaupt nicht mit ihr und das ist natürlich auch keine Basis, um daraus irgend etwas gestalten zu können.
In dieser Situation nun Katzen verbieten zu wollen, die sie vielleicht schon lange hat oder das Rauchen, klingt doch sehr nach familiärem Kleinkrieg, der am Ende auch nicht weiter führt.
Kann es sein, dass es auf Dauer nicht funktionieren wir, dass Du und Deine
Mutter gemeinsam in einem Haus leben? Wäre es nicht besser, Du würdest
Dir mit Deiner Freundin eine Wohnung suchen und die eigene vermieten? Am besten an eine Person, die sich vielleicht auch noch gerne um Deine
Mutter mit kümmert.
So, wie Du in einer früheren Frage die Situation Deiner Mutter geschildert hast, wird sie sowieso nicht ewig dort wohnen können und dann steht Dir irgendwann das ganze Haus zur freien Verfügung.
Bei allem, was Dir das Haus jetzt an Kosten verursacht, denke immer daran, dass die gute Pflege, auch wenn es Dich Geld kostet, am Ende den Wert des Hauses erhält. Läßt man es verwahrlosen, weil niemand Geld einsetzen will, geht es irgendwann so kaputt, dass man auch nichts mehr davon hat oder erst recht irrsinnige Kosten.
Vielleicht hast Du jemand in der Verwandtschaft oder Bekanntschaft, der mit Dir das Problem vernünftig lösen kann.
Zu Deinen konkreten Fragen kann ich leider nichts schreiben, weil ich mit den Feinheiten im österreichischen Recht nicht auskenne.
Nun hast Du einerseits Glück, dass Du mit 20 schon Hauseigentümer bist,
ein tragisch unreife erscheinendes Glück! - Vielleicht findet er ja noch in seinem jungen Dasein einen gesunde Partnerin ohne Allergieprobleme!?!
Ist es ein dingliches Recht? Welche Rechte werden gewährt bzw auf welche Recht besteht Anspruch?
Wie dem auch sei: ohne zu wissen, wie das Wohnrecht ausgestaltet ist, kann man hier keinen seriösen Ratschlag geben. Nur einen: Rauchen in den eigenen 4 Wänden kannst du nicht verbieten.
Eine Hausordnung gilt auch für Personen mit Wohnrecht.
Mietrechtlich kann Rauchen in der Wohnung nicht verboten werden.
Die Haltung von Katzen oder Hunden nur mit nachvollziehbarem Grund, wie z. B. Tierehehaarallergie.
In diesem Fall geht es aber nicht um Mietrecht. Was wollt Ihr machen wenn die Person sich weigert die Katzen weg zu geben? Kündigen geht ja nicht.
Wenn im Mietvertrag steht, dass das Halten von Haustieren verboten ist, kann man da was machen. Allerdings tut mir die Frau dann sehr leid, sie wird die Katzen ja schon länger haben. Und dann darf man das Gewohnheitsrecht nicht vergessen - wenn das schon immer so ist, kannst Du nicht plötzlich sagen, bringen sie ihre Katzen ins Tierheim.
Hast Du schon mal mit gesprochen, dass sie bitte die Katzen nur in der Wohnung halten soll? Du wirst ja wohl nicht im Treppenhaus leben und ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann in seiner Wohnung eine allergische Reaktion bekommt, nur weil zwei Katzen durchs Treppenhaus laufen.
In seiner Wohnung kann jeder rauchen, soviel er Lust hat - irgendwo hört es mal auf, was man seinem Vermieter erlauben und verbieten kann.
Neben uns wohnen Leute, die irgendeinen ekelhaften Weichspüler benutzen; wenn die ihren Trockner anmachen, stinkt es bestialisch - damit muss ich auch leben, das kann man leider niemand verbieten. Rauchen tun sie auch, auch damit muss ich leben, dass sie das auch im angrenzenden Garten machen.
lg Lilo
Was ist das denn für ein Blödsinn, welchen schweren Schaden soll denn eine Wohnung nehmen, wenn man da drin raucht? Es sind ihre Möbel und Tapeten, die stinken, aber davon fällt bestimmt nicht die Wand zusammen oder der Fußboden hebt sich ab.
Ich habe ja den Eindruck, der Vermieter möchte die Frau einfach gerne loswerden - bei lebenslangem Wohnrecht kann er das vergessen
Sie scheinen nicht viel Erfarugnen als Vermieter mit stark nikotinverseuchten Wohnungen zu haben!?!
Da muß u.U. nicht nur neu tapeziert werden, sondern der gesamte Wand- und Deckenputz raus, sowie Türen , Zargen und Festerrahmen ggfs erneuert werden.
Solche Kosten könnte man schon versuchen, dem "Stinker" aufzubürden.
Wenn im Mietvertrag steht, dass das Halten von Haustieren verboten ist, kann man da was machen.
Genau dann kann man nichts machen. Denn ein generelles Haustierverbot wäre unwirksam.
Davon abgesehen geht es in diesem Fall nicht um Mietrecht.
und ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann in seiner Wohnung eine allergische Reaktion bekommt,
nur weil zwei Katzen durchs Treppenhaus laufen.
Die Katzenhaare kommen überall hin.
Doch! Genau das! Das Gewohnheitsrecht kannst Du vergessen, denn das gibt es nicht im Mietrecht.
Die Frage ist allenfalls, unter welchen Umständen man ein einmal zugestandenes Recht nachträglich wieder entziehen kann.
Der Meinung bin ich prinzipiell auch. Aber offenbar haben es viele rauchende Mieter immer noch nicht verstanden, dass diese schlechte Angewohnheit in der ganzen Wohnung einen Schaden verursacht, der in die Tausende geht, wenn er anschließend behoben wird. Das große Jammern kommt immer dann, wenn dieser Schaden Verursacher gerecht umgelegt wird.