Hypothek auf ein Haus aufnehmen - mit lebenslangem Wohnrecht.
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage an euch:
Ausgangslage: Personen M und F besitzen ein Haus und möchten darauf eine Hypothek aufnehmen. M und F wohnen allerdings nicht alleine im Haus, dort gibt es noch die Person A. Die Person A hat ein lebenslanges Wohnrecht in diesem Haus.
Nun die Frage, wie wirkt sich dieses lebenslange Wohnrecht für M und F im Bezug auf die Hypothek aus? Muss A die Zustimmung dafür geben, wird dieser überhaupt informiert?
Vielen Dank für alle die sich die Zeit nehmen diese Frage zu lesen und versuchen sie zu beantworten.
2 Antworten
Das Grundbuch ist in mehreren Abteilungen aufgeteilt, die die Rangfolge der Verpflichtungen regeln. Belastungen und Verpflichtungen stehen in der Abteilung II.
Eine Bank wird verlangen, dass ein Zugriff auf die Sicherheiten möglich ist, falls eine Hypothek nicht bedient werden kann. Dem steht das eingetragene Niesbrauchsrecht konkurierend gegenüber, da die Hypothek ebenfalls in die Abteilung II eingetragen wird.
Um überhaupt eine Hypothek aufnehmen zu können wird der Kreditgeber fordern, dass das Niesbrauchsrecht in Abt. II der Hypothek untergeordnet wird. Das geht nur mit schriftlicher Zustimmung des Niesbrauchsberechtigten, da er gegebenenfalls bei Nichtbedienung des Kredites auf sein Niesbrauchsrecht verzichten muss. Mit aktiven Niesbrauch ist eine Immobilie ziemlich unverkäuflich, also als Sicherheit wertfrei.
Eine Vorrangordnung wird im Grundbuch durch Löschung und Eintragung (zwei Anträge) festgehalten.
Was im Grundbuch steht ist Ausschlaggebend.Der Besitzer hat das Sagen.
M und F gehören nur die Lasten aus der Immobilie
A ist Besitzer der Lust an der Immobilie.
A bekommt sozusagen eine lebenslange geldwerte Rente.
Die Personen M und F gehört das Haus.
Spielt das lebenslange Wohnrecht von A, demfall keine Rolle?