Wohnrecht ohne Grundbucheintrag.
Wir das sind meine Schwester und ich haben der Lebensgefährtin ein Wohnrecht in der Wohnung unseres Vaters eingeräumt mit einem Vertrag der von uns aufgesetzt und unterschrieben wurde. Unser Vater ist jetzt tot und sie hat schon einen neuen Partner. jetzt wollen wir ihr das Wohnrecht entziehen. Geht das.
3 Antworten
nein. es gibt einen vertrag darüber, da muss es nicht im grundbuch eingetragen sein.
ihr könnt sie nur auszahlen, heisst sie bekommt das geld, das sie theoretisch als miete hätte zahlen müssen, damit sie auf das wohnrecht verzichtet
Ich würde gerne die Wohnung mit meiner Schwester verkaufen da ich es unmöglich finde das sie in der Wohnung meines Vaters mit einem anderen umsonst lebt. dazu hat der Vertrag kein Notar oder Anwalt aufgesetzt sondern wir. und die Möbel und das Inventar war von meinem Vater. Es steht auch kein Datum drauf ist sowas auch rechtlich.
Da kein Inhalt bekannt ist, rate ich zu einem Anwalt, der kann es sich durchlesen und entscheiden.
Anwälte hatten wir schon gefragt jeder sagt was anderes. In dem Vertrag steht nur das sie ein kostenloses Wohnrecht mit Gegenleistung hat. dieses wäre gewesen das sie die Heimkosten trägt wenn es dazu gekommen wäre das mein Vater mal in ein Altenheim kommt. sonst hätten wir ja bezahlen müssen.
Kennst Du den Begriff "Dingliches Wohnrecht"? Das ist ein Wohnrecht, das im Grundbuch in Abteilung II eingetragen ist und nur mit Zustimmung des Berechtigten gelöscht werden kann.
Ohne Eintragung im Grundrecht ist das ein Mietvertrag, der innerhalb der gesetzlichen Fristen einseitig von jedem der beiden Vetragspartner gekündigt werden kann.
Ein Wohnrecht hat nur Wirkung, wenn es im Grundbuch eingetragen ist.
Was Ihr verfasst habt, ist ein für die Nutzerin kostenloser Mietvertrag..
Ein Mietvertrag kann innerhalb der gesetzlichen Fristen gekündigt werden.
Vertrag ist Vertrag, da wird es schwer rauszukommen, wenn das Vertragswerk juristischen Bestand hat. Genau diesen Umstand werdet ihr nicht bedacht haben. Besser wäre den Inhalt des Vertrages zu wissen.
kein juristischer Bestand ,wurde nur schriftlich gemacht da wir damals alle drei ( Vater ,Schwester und ich Eigentümer waren. Meine Schwester und ich haben das unterschrieben,
Richtig. Und ohne Eintrag im Grundbuch ist das ein einfacher Mietvertrag mit den entsprechenden gesetzlichen Kündigungsfristen, zum Beispiel wegen der Geltendmachung vo Eigenbedarf.
hab da was gefunden: http://www.123recht.net/lebenslanges-Wohnrecht-kuendigen-__f460988.html
Wieso auszahlen. Der Vertrag ist ja nicht im Grundbuch eingetragen . und Miete zahlt sie ja nicht.