Leasingfahrzeug - Fahrten zur Arbeit angeben? Risiken?
Hallo liebe Gemeinde,
ich werde demnächst ein Leasingfahrzeug meines Arbeitgebers bestellen. Bei der Bestellung muss auch angegeben werden ob man das Fahrzeug auch zu Fahrten zur Arbeit nutzt. Falls ja (auch wenn es nur gelegentlich ist), muss der geldwerte Vorteil versteuert werden. Da dies bei mir recht viel wäre und ich auch nicht immer damit zur Arbeit fahre, würde ich mir das gerne sparen.
Meine Frage ist jedoch nun: Was könnte passieren wenn ich doch mal zur Arbeit fahre und dabei in einen Unfall verwickelt werde? Ist der Versicherungsschutz betroffen? Kann das Finanzamt einem einen Strick daraus drehen? Gibt es andere gute Gründe die gelegentliche Fahrt zur Arbeit auf jeden Fall anzugeben?
Wäre super, wenn ihr eure Einschätzungen / Erfahrungen teilen würdet.
Vielen Dank und beste Grüße
Simon
3 Antworten
Die Besteuerung der Fahrten zur Arbeit erfolgt immer, unabhängig ob das Fahrzeug für Fahrten zur Arbeit genutzt wird oder nicht - es reicht alleine die Möglichkeit der Nutzung aus.
Aus Deinen Angaben geht nicht hervor, wie der AG die Leasingrate bei Dir einbehält.
Dazu gibt es 2 Möglichkeiten:
Bruttomodell
Nettomodell
zu 1
Dein BRUTTO-Gehalt wird um den Leasingbetrag gekürzt oder erhöht. Dann ist auf jeden Fall die 1%-Regel + 0,03% pro Entfernungskilometer anzuwenden.
zu 2
Wenn die Leasingrate als Nettoabzug erfaßt wird, dann muß der AG eine Vergleichsberechnung durchführen.
Liegt der geldwerte Vorteil (nach obiger Berechnung) unter dem Leasingbetrag, dann ist nichts zu versteuern; ansonsten ist die Differnz zu versteuern.
Das Leasingfahrzeug kann nur dein AG bestellen und nicht Du. Der Leasingbank ist es völlig egal wo du mit dem Auto dann hin fährst. Um die Versteuerung bei deinem Gehalt muss sich auch dein AG kümmern. Auch die Versicherung interessiert es nicht wohin du fährst. Von der 1 %-Regelung kommst weg, wenn du privat auch noch ein Auto hast.
@kosy3, das lese ich so aber nicht aus der Frage.
Genau so ist es. Mein Arbeitgeber ist VW und dort kann ich mit Mitarbeiterkonditionen Leasingfahrzeuge bestellen, deren geldwerten Vorteil ich nur dann versteuern muss wenn ich das Fahrzeug auch für die Fahrt zur Arbeit nutze, ansonsten nicht. Das würde ich mir gerne sparen, weiß aber nicht was passieren kann wenn ich es doch mal dafür nutze und was damit passiert, ob es sich also lohnt hier den Aufpreis in Kauf zu nehmen.
Was heißt "ich lese heraus"? Die Frage ist doch eindeutig und unmissverständlich gestellt. Wieso sollte nur ein AG ein Leasingfahrzeug bestellen können?
Ich kann ja auch ein Leasingfahrzeug bestellen, nicht nur mein AG. Du kannst auch ein Leasingfahrzeug bestellen, nicht nur dein AG.
Schon gelesen...?
http://steuer-abenteuer.de/steuerlexikon/einkommensteuer/1-regelung.html
Gruß siola
Der Fragesteller wird "ein Leasingfahrzeug seines Arbeitgebers bestellen".
D. h. sein AG ist offenbar Unternehmer und bietet Leasingfahrzeuge an. Von diesen will sich ein Mitarbeiter dieses Unternehmens, also der Fragesteller, ein Auto leasen. Also muss er, der Fragesteller das Fahrzeug bei ihm, seinem AG, bestellen.