Kfz leasingnehmer und Versicherungsnehmer unterschiedlich?
kann der Name von dem der das Auto geleast hat bei einem Hersteller anders sein als der vom Versicherungsnehmer?
sprich! Person X least ein Auto und macht ein vertag! Daraufhin übernimmt Person Y für einen bestimmten Zeitraum das Fahrzeug und lässt es auf sich zu mit eigenem Nummernschild!
Person X und Y haben untereinander einen Mietvertrag geschlossen!
geht das?
8 Antworten
sprich! Person X least ein Auto und macht ein vertag! Daraufhin übernimmt Person Y für einen bestimmten Zeitraum das Fahrzeug und lässt es auf sich zu mit eigenem Nummernschild...
Wenn dies möglich wäre, dann könntest du auch das Auto weiterverkaufen ohne Wissen vom Leasinggeber!!!???
Nun, der Leasinggeber muss da natürlich zustimmen und die Zul.Besch. Teil II zur Ummeldung an entweder den Zulassungsdienst oder das Autohaus schicken. Das ist aber eher Alltag; ist ja bei der direkten Leasingübernahme auch nicht anders. Danach geht das Papier wieder an die Bank zurück.
Nein, das geht nicht
wenn Person a ein Fahrzeug least, steht person a als Halter im fahrzeugbrief
der Brief geht nach der Anmeldung wieder zum Leasing-Geber , der Leasing nehmer kann das Auto also weder ab noch auf jemand anderen anmelden
auf wessen Namen die Versicherung läuft ist allerdings egal - Hauptsache die existiert
Du verwechselst Äpfel und Birnen.
Versicherungsnehmer und Halter müssen niemals die selbe Person sein. Aber der Halter und der Leasingnehmer müssen identisch sein.
Also kann ich mit Zustimmung des Halters das Auto auf mich versichern mit meinem Orts Kennzeichen?
Ja.
Wenn du das Nummernschild meinst - NEIN!
nochmal:
etwas konkreter - ich wohne in Dortmund und lease hier ein Auto, das wird auf meinen Namen angemeldet und versichert - ich bin also Leasingmehmer, Halter und Versicherungsnehmer - soweit ist’s klar?
jetzt fahre ich ein halbes Jahr ins Ausland und du sagst ‚komm, bevor die Karre dumm rumsteht fahre ich die in der Zeit und bezahl dir die Leasing Rate und damit ich dir nicht deine Versicherungs- % kaputt fahre, versichere ich den Wagen für diese Zeit auf meinen Namen. - DAS geht - theoretisch- muss aber natürlich mit der Versicherung so ausgehandelt werden, da die ja auch Kündigungsfristen haben
was du NICHT bekommen wirst, ist ein neues Kennzeichen, da der Wagen ja weiterhin auf mich angemeldet bleiben muss
war das verständlicher?
In fast allen Leasingverträgen wird die Weitervermietung ausgeschlossen.
Sicher, dass ihr das korrekt macht?
Haben wir mit der leasingbank besprochen! Der Vertrag besteht schon 1 jahr
Dann müsstest du doch wissen, wie das Fahrzeug zu versichern ist.
Tja anscheinend nicht, lieber hier nachfragen anstatt es richtig zu machen :)
Temporär in Form von Weitervermietung inkl. Ummeldung dürfte das in den meisten Fällen an der Bank als Leasinggeber scheitern. Von der Frage der Haftungsfreistellung etc. ganz zu schweigen, denn sonst ist im Schadensfall der Leasingnehmer der Dumme.
Was hingegen durchaus möglich ist - und da muss ich den anderen Meinungen widersprechen -, wäre eine Anmeldung auf einen Dritten direkt bei Leasingübernahme. Auch dies bedarf natürlich der Zustimmung der Bank, ist aber je nach Falllage machbar; die Bank muss diese Zulassung allerdings explizit schriftlich genehmigen, sonst scheitert es spätestens an der Zul.Stelle. So leasen wir zum Beispiel schon seit bald 20 Jahren unsere Fahzeuge; ich bin der Leasingnehmer, aber die Firma wird als Halter in die Zulassungspapiere Teil I eingetragen. Hängt aber stark von den Beteiligten ab.
kann der Name von dem der das Auto geleast hat bei einem Hersteller anders sein als der vom Versicherungsnehmer?
Ja.
Daraufhin übernimmt Person Y für einen bestimmten Zeitraum das Fahrzeug und lässt es auf sich zu mit eigenem Nummernschild!
Jetzt redest du vom Halter und nicht vom Versicherungsnehmer.
Der Leasingnehmer MUSS den Wagen auf sich zulassen.
Wer Versicherungsnehmer ist, ist herzlich egal nur eine Police, wie im Leasingvertrag muss bestehen und bei Bedarf vorgezeigt werden (Vollkasko nicht mehr als 300,- € SB inkl. GAP-Deckung wäre so der Standard).
Aber wenn eine anderer Person versichert dann ist es doch ein anderer Name?