Fahrradleasing: Geldwerter Vorteil bei komplettübernahme der Kosten durch den Arbeitnehmer?

4 Antworten

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Ab dem 1.1.2019 (zunächst bis 2021) ist der private Nutzungswert aus der Überlassung eines Firmenfahrrads für den Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Das gilt sowohl für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte wie auch für eine Privatnutzung.

Abgesehen von der aktuellen Regelung, läge, wenn der ArbG Leasingnehmer wäre und der ArbN die komplette Leasingrate erstatten würde, kein geldwerter Vorteil vor - hier wäre dann der ArbN wirtschaftlicher Leasingnehmer und das wird so behandelt, als wenn der ArbN der rechtliche Leasingnehmer wäre.

Wenn du die Kosten selbst trägst, wo soll da der geldwerte Vorteil liegen?

Du kannst aber die km-Pauschale in Anspruch nehmen.

iInjection 
Beitragsersteller
 06.11.2019, 14:26

Anliegend ein Link zum ausschnitt des Überlassungsvertrages der Leasinggesellschaft:https://i.imgur.com/rfkswsU.png

Nur mal aus Interesse: Gibt es bei einem Fahrrad einen Kilometer-Zähler?

Wenn ja, kannst du bestimmt durch eine Kilometer-Pauschale profitieren. Aber wenn du die Kosten übernimmst, macht es für dich ja keinen Unterschied, wenn es über die Firma läuft.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. :)

iInjection 
Beitragsersteller
 07.11.2019, 16:58

@treppensteiger es kommt durchaus vor, dass der Akku nachgibt und ausgetauscht werden muss, der alleine schon 899 Euro 😅

iInjection 
Beitragsersteller
 06.11.2019, 14:27

Hier ein Ausschnitt zu, Leasing-Überlassungsvertrag: https://i.imgur.com/rfkswsU.png Meinst du bei "Anfahrtsweg`?

treppensteiger  06.11.2019, 17:51
@iInjection

Sind die Versicherungen monatlich zu zahlen? Dann immerhin 312€ im Jahr. Oder auch fixe 1000€ "Reparaturkosten"...

Natürlich ist das ein Kostenvorteil, da der Arbeitgeber den Großteil der Raten bezahlt und sich die von der Steuer absetzen kann

iInjection 
Beitragsersteller
 07.11.2019, 16:59

Du hast die Frage nicht gelesen.

drakonasz  07.11.2019, 22:23
@iInjection

Sonst hätte ich nicht geantwortet