darf ich als aktueller mieter eine selbstauskunft an nachmieter austeilen?
hallo und einen schönen sonntag vormittag,
ich hoffe das sich einige leute finden werden die vielleicht schon einmal in einer ähnlichenn situation waren - oder sich einfach auskennen.
wir haben von unserem vermieter die zusage bekommen, uns um einen nachmieter zu kümmern. allerdings hat er uns keine angaben dazu gemacht, wie wir die nachmieter an ihn präsentieren sollten.
wir haben zum beispiel keine selbstauskunftsformulare bekommen, welche wir an den vermieter weiterleiten könnten.
meine vorstellung währe die, das ich nun ein selbstauskunftsformular vorbereite (ähnlich welchen, die man von maklern bekommt) und dieses den nachmieter-interessenten zum ausfüllen gebe. danach würde ich diesen formulare an meinen momentanen vermieter senden.
nun frage ich mich aber, ob ich als privatperson das recht habe, potetielle nachmieter nach ihrem netto-einkommen, bzw. arbeitsplatz zu fragen - darf ich das oder darf das nur der vermieter?
ebenfalls haben wir noch eine schöne einbauküche in der wohnung für die wir gerne einen fairen abstand nehmen würden - wenn sich der nachmieter bereit erklärt diese küche zu übernehmen müsste ich dies schriftlich vereinbaren? nicht, das sich der nachmieter später nicht mehr an die "übernahme der küche" erinnern kann ....
wir suchen einen nachmieter, damit wir früher aus dem mietvertrag herauskommen - unserem mieter ist es egal ob wir früher herauskommen - hauptsache er bekommt sein geld - aber er stellt uns frei einen nachmieter zu stellen.
wenn wir mit dem nachmieter den folgenden monat als einzugsdatum besprechen - und er aber später mit dem vermieter einen späteren zeitpunkt ausmacht - habe ich dann als nachmieter noch irgendwelche rechte?
diese frage stelle ich da bekannte einen nachmieter ab april gesucht haben - der nachmieter zusagte und später aber zum vermieter sagte er könne erst ab mai. da es dem vermieter egal war wer ab wann miete zahlt mussten die mieter noch einen monat länger miete zahlen -
wäre es vielleicht doch sinnvoller einen makler einzustellen der sich mit solchen sachen auskennt??
würde mich sehr über antworten freuen, vielen dank!
11 Antworten
darf ich als aktueller mieter eine selbstauskunft an nachmieter austeilen?
Verbieten kann Dir das keiner. Aber machen würde ich es nicht. Stell in Frage kommende Kandidaten dem Vermieter vor bzw. sag ihnen das sie sich wegen Formalitäten an den Vermieter wenden möchten.
Ich würde auch keine verbindlichen Angaben bezüglich der Miete und Nebenkosten machen.
wenn wir mit dem nachmieter den folgenden monat als einzugsdatum besprechen - und er aber später mit dem vermieter einen späteren zeitpunkt ausmacht - habe ich dann als nachmieter noch irgendwelche rechte?
Nein. Letztendlich entscheidet der Vermieter ob und mit welchen der vorgeschlagenen Kandidaten er zu wann einen Vertrag abschließt. Übrigens kann sich der Vermieter bis 3 Monate Zeit lassen mit einer Entscheidung.
wenn sich der nachmieter bereit erklärt diese küche zu übernehmen müsste ich dies schriftlich vereinbaren?
Müssen nicht, aber besser wäre es. Vorausgesetzt dieser Interessent wird der neue Mieter.
Warum verkaufst du deine Küche nicht selber. Es ist doch so, dass die momentanen Mieter, den Kauf ihrer Möbel zur Bedingung machen und alle anderen Interessenten wegschicken. Der Vermieter weiss meistens davon nichts!
Eine Selbstauskunft oder Einkommensnachweis hast du gar nicht zu erfragen, das geht dich nichts an. Ein Vermieter hat auch kein Recht dazu, aber das ist seine Sache, wenn der zukünfige Mieter die Auskunft gibt.
Du kannst ruhig einen Makler beauftragen, den du dann auch selber bezahlen kannst.
Einen Makler beauftragt normal der Vermieter. Tatsache ist, dass du früher aus der Wohung raus willst, der Vermieter aber bis zu deiner Kündigungsfrist nichts unternehmen muss und auch nicht verpflichtet ist, einen deiner angepriesenen Interessenten zu nehmen. Weder mit noch ohne Küche.
nun frage ich mich aber, ob ich als privatperson das recht habe, potetielle nachmieter nach ihrem netto-einkommen, bzw. arbeitsplatz zu fragen - darf ich das oder darf das nur der vermieter?
was ist ein vermieter denn bitte?
eine privatperson oder jemamd mit hoheitsrechten?
ebenfalls haben wir noch eine schöne einbauküche in der wohnung für die wir gerne einen fairen abstand nehmen würden - wenn sich der nachmieter bereit erklärt diese küche zu übernehmen müsste ich dies schriftlich vereinbaren? nicht, das sich der nachmieter später nicht mehr an die "übernahme der küche" erinnern kann ....
muss nicht, aber ich würde alles was geht schriftlich festhalten, immer, ist immer besser
wenn wir mit dem nachmieter den folgenden monat als einzugsdatum besprechen - und er aber später mit dem vermieter einen späteren zeitpunkt ausmacht - habe ich dann als nachmieter noch irgendwelche rechte?
nein, eigentlich hast du keine rechte, er kann euch sagen, ich zieh nächsten monat ein und er macht nen vertrag mit dem vermieter, der erst in 3 monaten startet, dann hättet ihr schlicht pech
kannst dir von ihm da auch ne bestätigung schreiben lassen, dass er zu xy anmietet und wenn er es nicht tut, er euch 500€ schadensersatz geben muss
wenn er das unterschreibt, gilt das, wird er aber wohl nicht unterschreiben
wäre es vielleicht doch sinnvoller einen makler einzustellen der sich mit solchen sachen auskennt??
nein, der findet niemals nen nachmieter, wenn ihr nicht grade begehrt in münchen oder hamburg wohnt, denke ich, es wird mit makler unmöglich für die 2 monate, oder über welchen zeitraum wir hier reden, nen nachmieter zu finden
das problem ist du sizt am kürzeren hebel der Vermieter muss keinen von dir gestellten Nachmieter akzeptieren. habt ihr es schriftlich vereinbart?
Ich kann dir nur in einem Punkt eine Antwort geben. Du hast nicht das Recht nach dem Einkommen anderer zu fragen, das geht dich ja nichts an. Ich würde dem Mieter darüber absolut keine Auskunft geben!
Und Miete musst du zahlen bis dein Nachmieter einzieht, es sei, der Mitvertrag läuft vorher aus. Erkundige dich doch beim Miterschutzbund. DIe wissen was du machen musst und eine Auskunft wie diese ist Kostenlos!
Schönen Sonntag :)
Mag sein, aber man gibt seine sehr privaten Daten nicht jedem Preis. Dem vermieter ja, dem Mieter? Nein ! Wir Verkaufen grade unsere Wohnung und ziehen erstmal in ein Haus zur Miete bis wir eins zum Kauf finden und ich würde nur dem Vermieter meine Daten Preis geben. Und zudem wird ja meist eh eine Schufa Auskunft gewünscht. Ich kann jeden Vermieter verstehen der das so macht.
Ich hoffe du hast Glück und findest einen nachmieter der auch deine Küche nimmt und mit dem auch der Mieter einverstanden ist Schönen Sonntag
dann bekommst du die wohnung nicht, wenn du keine auskunft da gibst, ist sehr sehr einfach