Muss ich den Vermieter einen Nachweis bringen, wenn ich den Mietvertrag wegen Schwangerschaft vorzeitig kündigen will?
4 Antworten
Den vorläufigen Kündigungsverzicht hab ihr gegenseitig vereinbart, auch wenn sowohl für Dich, wie auch für den Vermieter klar sein konnte, dass Du in dieser Zeit schwanger werden könntest.
Würde man diesbezüglich schwangeren Frauen Sonderrechte einräumen, bekäme nie mehr eine Frau eine Wohnung, solange sie schwanger werden könnte.
Stell Dir außerdem vor, Dein Vermieter hätte dann aus Gründen der Gerechtigkeit das gleiche Recht, nämlich schwangeren den Mietvertrag zu kündigen, weil die Wohnung vielleicht zu klein werden könnte.
aber da ist ja die Klausel der gegenseitigen kündigingsverzicht auf 3 jahre
Bitte den genauen Wortlaut, wann der Vertrag abgeschlossen wurde und wann Mietbeginn war.
Dass du schwanger bist, ist kein Grund, der eine vorzeitige Auflösung des Mietvertrages rechtfertigt. Es gilt weiterhin die gesetzliche Kündigungsfrist.
Du kannst allenfalls den Vermieter um eine vorzeitige Auflösung bitten.
Da bist du auf das Entgegenkommen des Vermieters angewiesen!
Du hast keinen Anspruch auf eine vorzeitige Kündigung!
http://www.mieterbund.de/mietrecht/irrtuemer-und-fallen.html
Ich glaube nicht das du wegen einer schwagerschaft den mietvertrag vorzeitig kündigen kannst
die Wohnung wäre dann aber zu klein
Bis dein Kind 12 Monate ist, langt die Wohnung auf jeden Fall. Und bis zu diesem Zeitpunkt hast du eine reguläre Kündigung auch hinter dir.
würde ja die frist von 3 Monaten einhalten aber da ist ja die Klausel der gegenseitigen kündigingsverzicht auf 3 jahre