Laut Grundbuch gehört ein viertel vom Ganzen einer Fremden Person, diese Person will aber das Viertel nicht verkaufen, Kann ich Klagen?

9 Antworten

Natürlich kannst Du klagen, schließlich steht jedem der Rechtsweg offen. Nur wird das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit die Klage abweisen. Man kann niemanden zwingen sein Eigentum zu verkaufen (außer in den in Artikel 14 Absatz 3 GG genannten Gründen).

Sie können erfolglos klagen oder die zwangsweise Auseinandersetzung des Grundbesitzes durch eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Grundbuchgemeinschaft betreiben; das wäre dann erfolgreich.!

cocoPatrickL 
Beitragsersteller
 07.09.2015, 14:22

kann ich dann das Angebot zu rück nehmen (für das Ganze) und nur das Viertel ersteigern bei einer Zwangsversteigerung?

schelm1  07.09.2015, 14:36
@cocoPatrickL

Klar! Mit ohnehin 3/4-Anteil können Sie den Steigpreis hochtreiben. Erhalten Sie den Zuschlag, stehen Ihnen anschließend ohne Mitwirkung des ehemaligen Miteigentümers Welten hinsichtlich der Formulierung eines satten Verkaufspreises oder jeder nur erdenklichen Beleihung offen.

cocoPatrickL 
Beitragsersteller
 07.09.2015, 14:42
@schelm1

Danke für deine Antwort

Hallo,

da hilft nur die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Eigentümergemeinschaft.

Ob das erfolgreich sein kann, hängt davon ab wer an dem Grundstück interesse hat.

cocoPatrickL 
Beitragsersteller
 08.09.2015, 10:18

ja das ist es ja. ich will ja nur das mir das viertel dann auch gehört. weil Die andere Person darf und kann nichts anfangen mit Ihrem viertel

du kannst doch niemanden zwingen, sein Eigentum zu verkaufen! Wie würdest du denn eine KLage begründen? Du willst, was ihm gehört? Das ist kein Grund.

cocoPatrickL 
Beitragsersteller
 07.09.2015, 13:11

es ist ein Kellerstöckel mit Grund. wir vermieten es um Urlaub machen zu können. Jetzt wollen wir Haus bauen und unser Kellerstöckel als Sicherheit für die Bank dazu nehmen für den Kredit. Nur laut Grundbuch gehört ein viertel vom Ganzen einer Fremden Person die dieses viertel nicht verkaufen will. Sie hat auch nichts davon. Wir haben ja die Arbeit. Ich habe zwar ein schreiben von Ihren Eltern mit Unterschrift das Ihr nur der Obere Teil vom Weingarten gehört und nicht ein Viertel vom Ganzen. Leider steht das nicht im Grundbuch.

peterobm  07.09.2015, 14:56
@cocoPatrickL

dann steht dem fremden Eigentümer auch 1/4 der Mieteinnahme zu

cocoPatrickL 
Beitragsersteller
 07.09.2015, 15:44
@peterobm

nein da habe ich mich schon erkundigt. Ihr steht Garnichts zu.

Kannst du, aber du trittst in Vorlage und das Geld wird weg sein. Du kannst keinen zwingen sein Eigentum zu verkaufen.