Verwalterzustimmung bei Wohnungsverkauf erforderlich?
Guten Tag,
habe vor demnächst meine Eigentumswohnung zu verkaufen. Laut Vertrag ist die Zustimmung des Verwalters nötig.
Im Grundbuch ist folgender Eintrag vorhanden: Veräußerungsbeschränkungen: Zustimmung durch den Verwalter; Ausnahme: Erstverkauf, Verkauf an Ehegatten oder Verwandte gerader Linie und zweiten Grades der Seitenlinie usw.
Frage: Aus meiner Sicht ist es ja ein Erstverkauf zu dem ich dann keine Zustimmung durch den Verwalter benötige.
Ist das so richtig ?
Vielen Dank
12 Antworten
Sie liegen mit Ihrer Auffassung falsch!
Der Erstverkauf erfolgte durch den damaligen Bauträger an den ersten Käufer, vermutlich an Sie.
Was nun folgt, sind genehmigungspflichtige Veräußerugnen, die der Vewalter allerdings nur aus wichtigem Grund versagen darf. - Ärgerlich sind die Genehmigungskosten!
Zunächst vielen Dank für die vielen Antworten.
Mit Problemen durch den Verwalter rechne ich nicht. Es ging mir vielmehr um den Aufwand und die Kosten. War der Meinung das mit Erstverkauf der Verkauf durch mich gemeint ist und nicht der Bauträger.
Da ich in meinen Unterlagen nicht finde - gibt es eine Art Gebührenordung die festlegt was der Verwalter verlangen darf ?
Diese Klausel stand auch in all meinen Dokumenten. Auf Nachfrage beim Verwalter hat er jedes Mal bei einem Verkauf zugestimmt. Warum sollte er auch nicht? Frag ihn einfach.
Eine häufig verwendete Klausel...
Der Verwalter kann aber nur aus sehr wenigen Gründen seine Zustimmung verweigern -
wenn er z.B. Kenntnis davon hätte, dass der neue Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Eigentümergemeinschaft nicht nachkommen kann
Unter Erstverkauf ist normalerweise der Verkauf der ETW's direkt nach der Fertigstellung des Hauses vom Bauträger an die ersten Eigentümer gemeint. Im Erstverkauf verkauft der Bauträger also die Wohnungen komplett an die (ersten) Eigentümer.