Darf man eine Person vom eigenen Grundstück gewaltsam entfernen?
Dürfte man, wenn fremde Personen (Minderjährig) sich auf dem eigenen Grundstück befinden und nicht auf den Aufruf das Grundstück zu verlassen, reagieren, Gewalt einsetzen, damit diese Personen das Grundstück verlassen
Zusatzinfo:
Grundstück ist genau gekennzeichnet.
bzw was könnte man machen, dass die Personen das Grundstück verlassen
4 Antworten
Ja darfst du das Hausrecht auf deinem Grundstück hast und das Hausrecht im Rahmen der Notwehr auch durchgesetzt werden darf.
https://www.anwaltonline.com/mietrecht/urteile/11771/hausrecht-ist-ein-notwehrfaehiges-rechtsgut
Dürfte man als „Beweismittel ein Foto/Video/ Sprachmemo machen, um das Gespräch oder die Tat festzuhalten, wenn diese Situation passiert. Und wäre dieses Beweismaterial bei einer Anzeige gültig?
Diese Fragen solltest du besser einen Anwalt fragen. Und um Stress zu vermeiden ist es echt besser die Polizei zu rufen. Sonst wirst du noch wegen Körperverletzung und Beleidigung oder sonst was angezeigt.
Vielen Dank
Grundsätzlich ist die Unverletzlichkeit der Wohnung ein individuelles Rechtsgut und daher notwehrfähig.
Wohnung beinhaltet hier auch das Grundstück.
Wer sich ohne deine Zustimmung dort aufhält und nach Aufforderung nicht geht, macht sich strafbar wegen Hausfriedensbruchs.
Die Frage wäre nur ob eine Gewaltanwendung erforderlich wäre um den rechtswidrigen Angriff / die Besitzstörung zu beenden.
Vgl. §§ 32 StGB i.V.m. 227 BGB.
Nein darf man nicht. Aber man darf die Polizei zum Entfernen anrufen.
Grundsätzlich darfst du eine fremde Person nicht mal ohne Erlaubnis anfassen, geschweige denn Gewalt anwenden
Wenn einer der beiden, einen selbst anfasst?
nein, Selbstjustiz ist immer noch VERBOTEN.
man rufe die "Blauen" zu Hilfe, die dürfen
Falsch https://www.anwaltonline.com/mietrecht/urteile/11771/hausrecht-ist-ein-notwehrfaehiges-rechtsgut
Warum Finger dreckig machen?
bin da ein gebranntes Kind. gegen 3 Personen hast keine Chance
Hardcore
Wobei man mit Notwehr immer vorsichtig sein muss. Heisst mit einem Baseballschläger auf einen Teenager draufhauen damit er deine Wiese verlässt bringt dich sicher in den Knast. Da hilft dir auch die Notwehr nichts, da sie unverhältnismäßig wäre.