Laminat aufgequollen, was nun?
Hallo,
bei uns hat es gestern durchs offene Fenster reingeregnet. Meine Freundin hat es aufgewischt, aber leider übersehen, dass Teile des Wassers unterm Bett durchgelaufen sind. Dort stand das Wasser bis abends, so dass das Laminat aufgequollen ist, würde mal so sagen, die Gesamtlänge der aufgequollenen Nähte beträgt ca. 1,5 m, auf einer Fläche von 30 x 80 cm.
Gibt es eine Möglichkeit, das Laminat reparieren zu lassen ohne den Raum von Möbeln leerzuräumen?
Wäre das ein Fall für die Haftpflichtversicherung? (Laminat gehört dem Vermieter)
Was ist, wenn man jetzt keine Reparatur wünscht, sondern erst in einigen Jahren beim Auszug? Geht das dann auch über die Haftpflichtversicherung?
Müssen wir das dem Vermieter melden oder reicht das auch, wenn wir es ihm sagen, wenn wir in ein paar Jahren ausziehen?
4 Antworten
Das ist doch ein Fall für die PH und geordnet wird der Schaden, also Abzug alt für neu. Dieses Plastezeugs ist ja Sondermüll und hat eine übliche Lebensdauer von rd. 10 Jahren und somit wird der Vermieter nicht die Kosten und Lasten für eine Reparatur verlangen können. Viel Glück.
Das war fahrlässig und da zahlt die Haftpflicht nicht.
Vielleicht zahlt die Hausratversicherung.
Einen entstandenen Schaden sollte man dem Vermieter natürlich melden.
Man kann Laminatböden auch "flicken", ohne alles ausräumen zu müssen.
Halloooo?
Das war fahrlässig und da zahlt die Haftpflicht nicht.
Wann bitte bezahlt denn dann die Haftpflichteversicherung, wenn nicht bei Fahrlässigkeit = Verschulden?????
Quatsch, natürlich ist das nicht fahrlässig, es gibt doch gar keine gerichtliche Entscheidung darüber. Und der Fall Deo-Roller, der ins Waschbecken donnert, wird ja auch geordnet.
Den Schaden musst Du Deiner Hausratversicherung melden.
U.U. kann das beschädigte Laminat ersetzt werden, ohne das ganze Zimmer neu zu verlegen (mit einem Multitool). Dazu solltest Du aber einen Bodenleger konsultieren.
Den Vermieter solltet Ihr jetzt bereits informieren. Ich gehe auch fast jede Wette ein, dass Ihr vertraglich dazu verpflichtet seid.
Ansonsten müsst Ihr bei Auszug die Wohnung in einen vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben. Solange der Vermieter nicht auf eine sofortige Instandsetzung besteht, könnt ihr auch warten. Grundlegend wird es aber so sein, dass Eure Versicherung zur Regulierung eine Rechnung sehen will. Von daher müsstet ihr das gleich in Ordnung bringen.