Wer haftet für halb eigenverschuldetes, aufgequollenes Laminat?

6 Antworten

Ich stecke immer den Schlauch in die Toilette da mein Anschluss irgendwie undicht ist (und ja, ich hätte es schon längst dem Vermieter melden sollen, aber das habe ich nicht weil ich erst seit 2 Monaten in der Wohnung wohne und noch nicht so oft gewascht habe).

Was hat der Vermieter damit zu tun? Handelt es sich um eine möbilierte Wohnung und die Waschmaschine gehört ihm, dann hättest du recht.

Ansonsten bist du für den Waschmaschinenanschluss zuständig!

Die Schadensverursacherin ist ganz eindeutig deine Freundin, denn sie hat den Schaden verursacht in dem sie das Ableitungsrohr der Waschmaschine in die Badewanne legte.

Bedeutet, ihr müsst den Hauseigentümer über den Schaden informieren.

Dieser wird den Schaden seiner Gebäudeversicherung melden und diese wird den Schaden beheben lassen und dann die Schadensverursacherin (also deine Freundin) in Regress nehmen. Sollte deine Freundin den Schaden nicht ersetzen können (wenn sie z.B. keine Haftpflichtversicherung hat) wird man die Mieterin der Wohnung in Regress nehmen (also dich).

Deine Freundin sollte den Schaden ihrer Privathaftpflichtversicherung melden.  Vorsorglich solltest auch du dies als Mieterin deiner PHV melden.

Gruß N.U.

Für Schäden am Mietobjekt ist in erster Linie der Mieter gegenüber dem Vermieter haftbar - das gilt auch, wenn die Schäden durch Besucher etc. verursacht wurden.

Ich denke nicht, dass hier eine Haftpflichtversicherung den Schaden reguliert - egal ob es die deiner Freundin oder deine eigene ist. Die WS wurde nicht ordnungsgemäß angeschlossen. Wenn du nun dafür eine alternative Handhabung ergreifst, hättest du auch entsprechend die WS überwachen müssen, d. h. nach Benutzung des WCs nachschauen müssen, ob der Schlauch wieder wie zuvor eingehängt wurde.

Sollte das Laminat bereits eine Lebensdauer von über 10 Jahre hinter sich haben, kann der Vermieter ohnehin dafür keinen Ersatz verlangen bzw. die Versicherung würde hier auch nichts bezahlen.

Bleibt dir, dich sofort um einen ordnungsgemäßen Anschluss deiner WS kümmern und ggf. das Laminat trockenlegen.


Fakt ist, es ist Wasser ausgetreten und in größerer Menge unter den Fußboden gesickert. Der Schaden muss behoben werden. Wer das dann zahlt, steht noch nicht auf der Tagesordnung.

1. Unbedingt so schnell wie möglich den Vermieter informieren. Dieser muss den Schaden seiner Wohngebäudeversicherung melden. Es handelt sich um bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser. Was schuld war, ist erst einmal zweitrangig. Es ist kein umgestoßener Eimer und auch kein Regen. Auch wenn das Wasser schon in der Waschmaschine verwendet wurde, ist es Leitungswasser, das eigentlich über eine Leitung entsorgt werden sollte. Ob z. B. der Ablaufschlauch geplatz ist oder, wie hier, nicht korrekt angeschlossen war, spielt zunächst keine Rolle.

2. Die Wohngebäudeversicherung will den genauen Schadensumfang ermitteln. Dazu gehört auch, dass der Boden raus genommen wird und nachgesehen wird, wie es unterhalb aussieht. Das ist wohl kein allzu großer Aufwand und falls nur ein paar Streifen des Laminats betroffen sind, könnten diese beim Wiederverlegen gegen evtl. noch für solche Zwecke gelagerte oder neu beschaffte ausgetauscht werden. Damit hielte sich der Schaden in engen Grenzen.

3. Die Wohngebäudeversicherung wird anschließend wissen wollen, wer für den Wasseraustritt verantwortlich ist und das bist zunächst einmal Du selbst. Auch wenn Du erst seit zwei Monaten in der Wohnung wohnst, hättest Du unter diesen gefährlichen Umständen die Waschmaschine nicht betreiben dürfen. Möglicherweise wird man also bei Dir Regress nehmen wollen. Dann wäre Deine Privathaftpflichtversicherung gefordert. Deshalb solltest Du dieser den Schaden ebenfalls vorsorglich anmelden, um keine Fristen zu versäumen.

4. Falls nun aber die Haftpflichtversicherung meint, die Freundin ist schuld, weil sie niemals den Schlauch hätte anders verlegen dürfen, ohne ihn nachher nicht wieder zurück zu legen, wird sie ggf. die Schadensübernahme ablehnen und auf sie verweisen. Also sollte auch die Freundin vorsorglich die Privathaftpflichtversicherung informieren.

Dann abwarten, was im Einzelnen alles unternommen wird und gefordert wird.

Keinen vorzeitigen Krach mit der Freundin anfangen, sondern erst einmal abwarten, was wirklich an Schaden ermittelt wird und wer als Verursacher in Anspruch genommen werden soll.

Die Freundin oder Du sollten am Ende akzeptieren, wenn aufgrund sehr guter Begründung sie oder Du oder beide verantwortlich gemacht werden.

Der Schaden ist nun mal passiert, aber er ist keine Katastrophe.

haftpflicht haftet nur bei schäden anderer. für deine schäden brauchst du hausrat versicherung.

lema0002 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 15:24

Auch wenn der Laminat nicht mir gehört sondern dem Vermieter?

Petz1900  28.09.2016, 15:28
@lema0002

Das ist ja egal. Wenn ein Schaden entstanden ist muss der Verursacher das zahlen. Wem das gehört ist ja egal.
Wenn du den Schaden verursacht hast und du hast auch eine Haftpflichtversicherung, dann übenrimmt deine Haftpflichtversicherung das.

bwhoch2  29.09.2016, 11:27
@Petz1900

Die Hausratversicherung zahlt nicht den Boden, der dem Vermieter gehört.

Die Haftpflichtversicherung haftet nur, wenn auch grobe Fahrlässigkeit eingeschlossen ist, aber sowieso erst dann, wenn die Wohngebäudeversicherung Regress nimmt oder die Schadensübernahme ablehnt.

Apolon  04.10.2016, 16:31
@bwhoch2

Eigenartige Antwort.

Aus welchem Grund sollte die Wohngebäudeversicherung den Schaden ablehnen?

Sie wird auf jeden Fall den Schadensverursacher, oder den Mieter in Regress nehmen.

Melden Sie den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung.

Für Schäden haftet stets der Verursacher.

lema0002 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 15:40

Die Frage ist nur, wer ist der Verursacher?

Meine Freundin oder ich? Ich hab nämlich keine Ahnung. Ich habe ihr zwar gesagt ich wasche Wäsche (Was ein anderer Freund auch bezeugen kann) aber sie meinte ja die Waschmaschine lief nicht. In meiner Errinerung, lief sie aber sehr wohl.

schelm1  28.09.2016, 15:46
@lema0002

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