Längliche Druckstelle im Holzboden: Muss ich zahlen? und noch andere Fragen
Hallo, ich bin am 29.08.09 (offiziell 31.08., aber die Nachmieterin fragte, ob es früher geht) aus meiner Altbauwohnung gezogen, (Einzug Mai 2008). Ich war in Zeitdruck, weil ich an einem Tag sowohl den Umzug als auch die Wohnung komplett sauber machen musste, nach Schäden habe ich daher nicht mehr geschaut. Bei der Übergabe ist eine längliche Druckstelle aufgefallen, wohl von meinem Sofa. Sie ist etwa 20-30 cm lang, paar Millimeter tief und je nach Lichteinfall sichtbar. Ansonsten war der Boden ok, bis auf kleine Kratzer. In meinem Mietvertrag steht, dass der Boden vor Einzug gemacht und in sehr guten Zustand sei. 100% stimmt dies nicht, es gab bereits schon vorher Kratzer. Ich hatte dies der Vermieterin -sowie auch andere z.T. schwerwiegenden Mängel in der Wohnung- bereits wenige Monate nach Einzug mitgeteilt, um mich abzusichern. Es kam keine Reaktion. Im Übergabeprotokoll wurde nun die Druckstelle vermerkt und meine Vermieterin möchte einen Fachmann befragen. Ich habe gelesen, dass normale Abnutzung nicht berechnet werden darf. Handelt es sich bei einer Druckstelle um übliche Abnutzung? Da sie länglich ist, bin ich mir nicht sicher. Ich befürchte, dass ich meine Kaution (600€) nicht zurück bekomme. Ich habe für meine 40qm Wohnung 300€ plus 80€ Nebenkosten gezahlt (Strom nicht mitberechnet!).Deckt die Mietzahlung auch schon z.T. Mängel/Schäden ab? Danke für eure Hilfe!
7 Antworten
Druckstellen im Fußboden infolge des Aufstellens von Möbeln sind durch vertragsgemäße Nutzung der Mietsache entstandene Gebrauchsspuren. Eine durch entsprechende Nutzung der Mietsache entstandene Verschlechterung oder Abnutzung der Mietsache hat der Mieter nicht zu verantworten, schließlich hat er Miete gezahlt. Es kann deshalb also nicht verlangt werden, dass die Mietsache de facto NEU zurückgegeben wird.
Falls dein Vermieter nicht mit sich reden lässt, solltest du dich mal von einem Anwalt beraten lassen. Und keine Angst, manchmal sind nicht viele Leute online und die haben manhmal auch nicht die Antwort zu deiner Frage dann musst du sie nochmal stellen oder so machen wie du es gemacht hast, aber eigentlich bekommt man auf fast alles anworten :)
Also bei einer Druckstelle würde ich von normaler Abnutzung ausgehen. Das Holz sollte so beschaffen sein, dass man ein Sofa oder einen Schrank stellen kann, ohne tiefe Druckstellen zu hinterlassen. Anders wäre es bei tiefen "Schleifspuren" im Parkett, die darauf schließen ließen, dass die Möbel nicht getragen sondern immer nur geschoben oder gezogen wurden.
Der Vermieter kann vom Mieter Schadensersatz verlangen, wenn dieser schuldhaft dem Vermieter gehörende Einrichtungen beschädigt. Von der Ersatzpflicht ausgenommen sind Abnutzungen, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, z.B. Abplatzungen in der Küchenspüle usw. (LG Köln WM 99, 234). Muss der Mieter Ersatz leisten, kann der Vermieter im Regelfall aber nicht den Neupreis verlangen, sondern muss sich den Abzug "neu für alt" gefallen lassen (LG Köln WM 97, 41; usw.).
In deinem Fall sind das normale Gebrauchsspuren.
Achtung: Sind die Schäden des Vermieters durch eine Versicherung abgedeckt, die der Mieter im Rahmen seiner Nebenkosten anteilig bezahlt, so haftet der Mieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (BGH WM 2001, 122; WM 96, 212; OLG Düsseldorf ZMR 97, 228; LG Stuttgart WM 98, 32).
Ich würde sagen, dass sind normale Abnutzungserscheinungen. Lass Dich nicht verunsichern. Jeder Mieter hinterläßt Spuren, der Boden kann nicht "wie neu" aussehen.