Darf ich die Höhe meiner Ratenzahlung (Geldstrafe) selbst bestimmen?
Hab ne gerichtsverhandlung im februar gehabt und wurde zu ner geldstrafe verurteilt(obwohl ich unschuldig bin eigentlich haben die ja ne beweispflicht und gegen mich gab es nichts ausser 2 falsch aussagen von so typen die ich kenne aber ja justiz halz -.- Bekam heute erst den brief von der staatsanwaltschaft Die wollen ne ratenhöhe von 200€ Ich kann aber maximal 20€ raten zahlen. Darf ich das so zahlen wie ich die raten kann oder können die mich jetzt einbuchten zum.absiitzen? Bin alleinerziehend und krieg nur hartz4 und bin vom amtsarzt auch noch längere zeit krankgeschrieben und mehr wie 20€ geht echt nicht das ia aber ein zehntel von dem was die wollen aber kann ja nicht mehr zahlen. Weiss das jemabd?
4 Antworten
Nein, Du kannst die Ratenhöhe nicht selbst bestimmen. Du kannst nur versuchen, zu verhandeln. Ansonsten kann die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe anordnen. Wenn die wissen, dass Du ALG II bekommst - könnte es sein, dass die Geldstrafe SO hoch ist, dass Du bei kleineren Raten bis zum St. Nimmerleinstag zahlen würdest?
Die Alternative ist immer noch, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Das geht auch, wenn man eigentlich arbeitsunfähig geschrieben ist. Und dann kann man versuchen, mit dem Menschen, der für die Vermittlung der Einsatzstelle zuständig ist, eine geeignete Arbeit zu finden.
Und nur, um das noch mal klar zu stellen: Das ist eine STRAFE und dummerweise kein Wünschdirwas. Du kannst versuchen, innerhalb der Grenzen, die es für Dich gibt, selbst mitzugestalten. Aber wenn es der Staatsanwaltschaft zu bunt wird, dann buchten die Dich halt einfach ein und Du kannst dann nix mehr dagegen machen - außer die Strafe in Bar auf den Tisch zu legen^^
Du schätzt Deine Situation völlig falsch ein! Die Staatsanwaltschaft nimmt im Zweifelsfall keine Rücksicht auf Kinder. Dann werden die halt während der Zeit des Vollzuges im Heim oder in einer Pflegefamilie untergebracht. Das kommt gar nicht so selten vor. Und die müssen sich nicht mit Dir "einigen". Entweder Du zahlst, Du arbeitest oder Du sitzt. So einfach ist das. Zahlungserleichterungen werden nach freiem Ermessen des Rechtspflegers gewährt. Darauf besteht kein Rechtsanspruch. Und wenn eine Strafe erst einmal rechtskräftig ist, dann ist es pupsegal, ob Du schuldig bist oder nicht. Das hätte Dir früher einfallen müssen.. Mit Rechtskraft ist DER Drops endgültig gelutscht.
20 Euro ist bestimmt zu gering. Du solltest um Ratenzahlung ersuchen, mit dem Hinweis, 200 Euro seien zu hoch, da Dein Einkommen monatlich .....beträgt. Es muß aber auch ein Nachweis dafür erbracht werden, also eine schriftliche Bescheinigung z. B. von der Arge. Die Festlegung der Raten mußt Du dann aber unbedingt einhalten!
hab ich wenn man unschuldig ist kann man keine unschuld beweisen. nur die müssen die schuld beweisen. konnten sie nicht nur drei aussagen von drei vorbestraften! sie interessieren nicht müssen sie aber sind laufende ausgaben die ich nunmal hab und das geld weniger
Wie hoch ist denn überhaupt die gesamte Geldstrafe, die Du zahlen mußt?
mehe geht nicht hab ja auch laufende ausgaben(wie strom,sportverein vom mir und kind,handy und internetvertrag, fitnessstudio halt laufende ausgaben und 20€ ist schon viel für mich was auch echt dreisg is das ich überhaupt bezahlen muss obwohl ich nix getan hab
Hättest doch Dich dagegen wehren können, dann wäre es zur Verhandlung gekommen, wo Du Deine angebliche Unschuld hättest beweisen können. Soweit die Geldstrafe rechtskräftig ist, mußt Du zahlen, wenn Du nicht diese absitzen möchtest. Deine Nebenausgaben wie Sportverein, Handy, Internetvertrag, Fitness-Studio interessieren bei der Ratenfestsetzung überhaupt nicht.
du kannst die Raten nicht alleine festlegen. Setzt dich mit der Justizkasse in Verbindung, die können kleinere Raten genehmigen.
auch raten von 20€? hab mal gehört das mindeste is 50 und das kann ich definitiv nicht bezahlen
Das Gericht prüft dein Einkommen usw., wenn sie denken es ist angemessen so eine Strafe zu setzen, dann wird das meistens so gerechtfertig sein. Andererseits kannst du dich mit deinem Anwalt in Kontakt setzen und die Höhe des Betrages versuchen zu senken, indem man sehr gute und plausible Gründe vorlegt, wieso dieser Betrag dich "lebensunfähig" machen würde. Viel Glück, lg Sunny.
hab keinen anwalt von welchem geld auch und wie gesagt hab nur hartz4 mehr wie 20€ geht echt nicht
sie ist 1200€ und absitzen geht ja wohl nicht bin alleinerziehend. ich hab eh den mindestsatz da kann ich nicht noch gross hohe raten zahlen. nein geht nicht ich darf nichts tun. bin sehr angeschlagen und in therapie. klar is es eine strafe aber halten tun sie sich an nichts geben unschuldigen ne strafe ohne beweise. normal liegt die beweispflicht bei denen! und sie müssen sich ja wohl einigen es hat nicht jeder das geld