o2 akzeptiert keine Ratenzahlung - jetzt Mahnung vom Rechtsanwalt - was tun.
Also, ich konnte ab Oktober meine Handyrechnung nicht mehr zahlen. Höhe der Handyrechnung war 45,00€.
Im Oktober habe ich meinen Tarif herabgestuft auf 34,99 im Monat und hab gesagt bekommen, dass ich 50 Frei - SMS habe, auf der nächsten Rechnung jedoch wurde mir jede SMS einzeln abgerechnet. Im o2 Laden, wo ich auch den Tarif geändert habe, wurde mir dann gesagt, ich hätte doch keine 50 Frei - SMS.
Nun gut, mittlerweile beläuft sich die Rechnung auf 252€ und da kommen jetzt noch 52,50€ hinzu, da der Vertrag im April 2013 endet.
Bei o2 habe ich mittlerweile zweimal versucht eine Ratenzahlung zu vereinbaren, da ich z.Zt. nur mein Kindergeld zur Verfügung habe und dieses auch nicht ganz, da ich Strom davon bezahle. Einmal habe ich 10,00€ angeboten und habe von o2 gesagt bekommen, das geht nicht, ich müsse 45€ abdrücken. Beim zweiten Mal habe ich dann 20,00€ angeboten und dies wurde wieder abgelehnt und es wurde auf die 45€ hingewiesen.
Nun habe ich die 2. Mahnung von deren Rechtsanwalt Bissel + Partner bekommen und da wird auf ein gerichtliches Mahnverfahren aufmerksam gemacht. Nun gut, ich kann nicht binnen 1er Woche 252€ auftreiben.
An wen muss ich mich nun wenden bezüglich einer Ratenzahlung Vereinbarung?! An den Rechtsanwalt oder an o2?! Oder soll ich einfach einen Betrag XY an o2 überweisen und das dann per Postweg nochmal verdeutlichen, dass mehr nicht geht und dann mon. brav die Rate bezahlen?
Bitte um aufschlussreiche Antworten.
13 Antworten
Also ich habe mir jetzt mal deine Frage, die Antworten und deine Zuwiderungen angeschaut. Du denkst auch, die Wirtschaft wäre ein Spielball? Was willst du bei einer Rechnung von 250 Euro im Monat 10 Euro anbieten? O2 ist das egal derzeit ob du bezahlst oder nicht, der Anwalt kostet o2 generell nichts, da es ein Vertragsanwalt ist. Ihr habt nicht mal genug Geld zum Essen, aber es werden teure Tarife abgeschlossen(sofern man es so sieht).
Wer mausen will, muss die Pille bezahlen. Wer telefonieren will muss die Rechnung bezahlen. Wer Hunger hat muss zum Essen kaufen und wer Pleite ist der hebt die Hand. In der Zeit wo du rumverhandeln willst hättest du schon längst auf die Hauptforderung eine Summe von 50 Euro etc anzahlen können. Der Anwalt ist jetzt eingeschalter, er hat die Vollmacht, an Ihn ist das Geld zu zahlen, nicht mehr an o2. Nach dem Anwalt kommen die Gerichtskosten inc. Anwaltskosten und danach entweder bei Widerspruch die Klage oder die Zwangsvollstreckung. Am Ende wird eine Summe von 600-700 Euro da stehen.
Zudem hast du dir deine Schufa negativ versaut. Den Eintrag den hast du erst mal 3 Jahre drin, wenn du es bezahlst. Selbst schuld.
Ich bin also selbst Schuld. Wie kannst Du ein Urteil bilden, wenn Du die Gesamt Situation nicht kennst?
Ich bin in Rückstand gekommen, weil meine Eltern mir 2 Monate lang mein Kindergeld nicht gegeben haben, danach weil die ARGE 2 Monate lang nicht gezahlt haben und nun ist die Summe so groß, dass ich es eben nicht auf einmal begleichen kann.
Und den Vertrag habe ich vor 2 Jahren gemacht. Sprich, da hatte ich mein FSJ gehabt und von meinen Eltern die zusage, dass wenn ich ausziehe mein Kindergeld bekomme.
Zur Not kann man sogar noch beim Gerichtsvollzieher Raten bezahlen. 10€ im Monat sind da aber schwer. Nie Ratenvereinbarungen schließen, die man nicht zahlen kann; dann werden beim Scheitern nur noch neue Kosten gefordert! Und Vorsicht: Anwälte, oder noch schlimmer Inkassos, nehmen dafür hohe Zusatzgebühren!
Wahrscheinlich bist du auch unter der Pfändungsgrenze, das heißt, sie können dich nur mit einer Vermögensauskunft nerven, aber nicht mehr pfänden.
Weil der Betrag aber wohl doch irgendwann bezahlt wird, würde ich auf jeden Fall Kostenabwehr betreiben: In gerichtlichen Mahnbescheiden werden meist überhöhte Kostenforderungen eingetragen, die aber nicht gerechtfertigt sind. Denen muss mit einem Teilwiderspruch widersprochen werden, wenn sie nicht rechtsgültig werden sollen.
Du hast doch bestimmt auch ein ganz gutes Handy, oder? Verkauf es auf eBay. Dann kommen keine neuen Kosten mehr dazu, und du kannst die alten Rechnungen bezahlen.
Nein, habe kein gutes Handy dazu. Es war damals ein HTC gewesen, welches aber schon verkauft wurde, da ich schonmal in Zahlungsrückstand kam. Ich habe nicht's mehr, was ich verkaufen könnte, um die Rechnung zu begleichen, auf einmal.
Setz dich mit dem Rechtsanwalt in Verbindung und sag ihm, dass du nicht zahlen kannst. O2 hat das weitergegeben und ist jetzt da eigentlich nicht mehr zuständig, das wird jetzt alles über den Anwalt laufen. Ruf am besten mal an oder geh vorbei, wenn du das kannst. Wenn du einen Brief schreibst dauert das zu lange in dieser Zeit können die schon nächste Schritte einleiten. Du solltest jetzt möglichst schnell handeln, damit es nicht noch schlimmer wird.
Also hingehen, geht leider nicht, da der Rechtsanwalt in Nürnberg sitzt, ich wohne in RLP. Und anrufen - habe gehört, dass man solche Sachen nur per Postweg machen sollte, da man am Telefon vieles sagen kann und es nachher doch nicht einhält. Habe schon ein schreiben aufgesetzt und ausgedruckt, muss jetzt nur warten, bis die Post aufmacht.
der RA akzeptiert keine Ratenzahlung im Auftrag seiner Mandantschaft, dh er wird die Zwangsvollstreckung gegen dich betreiben, na und. Zahle einfach was du kannst und erwarte kein Entgegenkommen. Dadurch kommen natürlich die ganzen Verfahrenskosten dazu das ist nun einmal so. In absehbarer Zeit bist du fertig damit, trage es mit Fassung. Es passiert dir bestimmt nicht wieder. mfg,
Ein RA kann schon Ratenzahlungen akzeptieren; nur steht das dann meistens schon in dem Schreiben drin.
Die Ratenzahlung ist doch auch schon angeboten worden. Aber wie gesagt, die 25 euro sind wahrscheinlich schon grundsätzlich zuwenig.
Bei einer Zwangsvollstreckung kommt ein Gerichtsvollzieher und pfändet bei dir, falls es da etwas zu "holen" gibt.
Hier gibt es nichts zu holen. Ansonsten hätte der Gerichtsvollzieher damals schon was mitgenommen, als er wegen meines Freundes kam.
Ich werde erst mal den Brief wegschicken. Wenn daraufhin kein Ja kommt, dann zahle ich mon. das was ich kann, wie du es jetzt geschrieben hast.
Eine Zwangsvollstreckung heißt was?