kann ich den Staatsanwalt verklagen und damit den Prozess neu aufrollen?

10 Antworten

Wenn der Strafbefehl bzw. das Urteil rechtskräftig ist, gibt es keine Chance mehr, daran noch irgend was zu machen. Wenn überhaupt, dann könnte man höchstens noch eine Wiederaufnahme machen, wenn der Richter sich strafbar gemacht hätte. Auf die Person des Staatsanwalts kann man keine Wiederaufnahme stützen. Das geht generell nicht.

Vielleicht solltest Du Dir für die 15 Tage Ersatzfreiheitsstrafe - deren Verbüßung man natürlich nicht verweigern kann, sonst würde es ja jeder machen - dafür nutzen, Dich mal genauer mit Deutschem Strafrecht zu beschäftigen, damit Dir all das nicht noch mal passiert. Dein Beitrag hier zeugt nämlich davon, daß Du noch noch nicht so richtig verstanden hast, was hier eigentlich mit Dir passiert ist.

Nein den Staatsanwalt kannst Du nicht verklagen. Du würdest außer Mehrkosten auch nichts erreichen. Aber Du kannst das Urteil anfechten und in Berufung gehen, sofern die Frist noch nicht verstrichen ist ! Dann wird das Verfahren in nächster Instanz bei einer höher gestellten Gerichtsstelle neu verhandet und neu durch ein Urteil bestätigt oder geändert ! Ob Du die Möglichkeit hast noch Berufung einzulegen bitte ich mit einem RA abzuklären ?! Ich wünsche Dir dabei viel Erfolg !

jpr84 
Beitragsersteller
 28.08.2011, 16:49

das Urteil war im Juli 2010, also heute vor 11 Monaten.

In Berufung bin ich ja gegangen, aber die wurde ja aus den o.g. zwielichtigen Gründen abgewiesen, d.h. es wurde schlichtweg gelogen! oder es ist festzustellen, dass Richterin und Staatsanwalt unzurechnungsfäig sind.

Mein Anwalt halte ich für unfähig, weil er gegen die Abweisung des Antrags auf Berufung nichts gemacht hat und weil ich der Meinung bin, dass es aber IMMER einen Weg gibt.

Es muss jetzt mal etwas passieren, es kann nicht sein, dass Staatsanwälte und Richter ungestraft Recht beugen!

Ist eine Anfechtung möglich? Ein Arzt hat mir 2009 mal ein burnout-ähnlichen Geisteszustand, d.h. beschränkte Arbeitsfähigkeit bescheinigt.

PatrickLassan  20.09.2012, 19:46
@jpr84

es ist festzustellen, dass Richterin und Staatsanwalt unzurechnungsfäig sind.

Ich habe da einen etwas anderen Verdacht, wer in diesem Zusammenhang nicht ganz zurechnungsfähig ist.

aber die wurde ja aus den o.g. zwielichtigen Gründen abgewiesen,

Ja, sehr zwielichtig. § 313 Abs. 2 StPO ist nicht zwielichtig, sondern sehr eindeutig. Wenn es keine vernünftige Begründung gibt, dann wird eine Berufung eben mal abgelehnt.

Die Berufung wird angenommen, wenn sie nicht offensichtlich unbegründet ist. Andernfalls wird die Berufung als unzulässig verworfen.

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__313.html

Welche rechtlichen Möglichkeiten noch bestehen, weiß ich nicht. Aber wäre es nicht klüger zu zahlen (notfalls in Raten) und die Geschichte dann zu vergessen. Wer kann schon beurteilen, ob es für Dich sonst nicht noch teurer wird. Überlege Dir gut, was Du tun wirst und überstürze nichts! Nicht, daß der Schuß für Dich noch nach hinten losgeht!

Die Frage ist bereits erschöpfend beantwortet worden. Nein, du kannst den Staatsanwalt nicht dafür verklagen, dass er seinen Job gemacht hat - wenn auch vielleicht falsch. Dazu kann dir hier auch keiner etwas sagen, denn keiner von uns kennt den Fall und die Umstände.

Und nein, keiner hier kann eine Rechtsberatung liefern. Für so etwas gibt es Anwälte. Aber wenn du es besser weißt und kannst als ein Anwalt: 15 Tagessätze sind kein so fürchterlich großes Delikt, du bist damit nicht einmal vorbestraft, da besteht kein Anwaltszwang.

zwielichtiges Gesetz, zwielichtige Gründe; Staatsanwalt und Richter sind unzurechnungsfähig, unfähig und gewissenlos und ihres Amtes zu entheben; du willst dich auf Burnout berufen, aber selbstständig machen (was man auch nach 15 Tagessätzen ohne Sorge darf, man ist ja nicht vorbestraft; auch Vorbestrafte dürfen sich selbstständig machen, aber du bist das ja nicht), all diese Formulierungen lassen mich einen Eindruck von deinem Auftritt vor Gericht erahnen.

Ohne Kenntnis der Sachlage würde ich dir raten: Zahle und lerne daraus!

Du kannst dich beim Oberstaatsanwalt beschwerden.Aber dass hilft Dir wenig,denn eine Krähe hackt einer anderen Krähe kein Auge aus!Solche Beschwerden landen auf den Tisch über den Du dich beschwerst.Der bearbeitet Deine Beschwerde und lacht sich krank.Die Behörden sind durch und durch korrupt.Da hilft nur öffentlicher Druck-aber wie?Keine Zeitung wird über Deinen Fall berichten.Es gibt aber Facebook und Twitter.Du kannst eine Gruppe bilden und über alles schreiben.Ich habe z.B. unseren Landrat einen blauen Brief geschrieben und mich über die Straftaten der Behörden beschwert,wegen Korruption,Betrug,Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung und zu allerletzt wegen Körperverletzung mit Todesfolge.Der wird sich gut überlegen sich mit mir anzulegen.