Äußerungsbogen Beschuldigter, was angeben?
Hallo liebe Leute,
Was ist passiert (Kurzform):
Letzte Woche Samstag (06.03) bin ich zu Besuch bei meiner Freundin in Essen gewesen ( ich bin aus Paderborn)
Wir hatten Langeweile und haben uns den Roller von dem Dad (er wusste Bescheid) meiner Freundin geschnappt und wollten eine Runde um den Block drehen.
Keine 2min später zieht uns die Polizei raus und wirft mir vor gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen zu haben. Problem: Das Kennzeichen war ab dem 01.03 ( also 6 Tage ) abgelaufen.
Hab heute einen Anhörungsbogen bekommen und bin mir nicht ganz sicher was ich alles ausfüllen soll/sollte. Weniger ist vermutlich mehr in diesem Fall, oder?
Meine Idee wäre jetzt einfach die ,,Angaben zu Person'' auszufüllen und die ganzen freiwilligen Angaben nicht. Wie sieht es mit den anderen Angaben aus? ( siehe Bild) Ankreuzen oder lieber auch nicht?
Ich selber bin nicht vorbestraft und habe keine Delikte bislang (bis auf ein paar kleineren Blitzerfotos) begangen.
Bitte helft mir
3 Antworten
Ausfüllen musst du nur die Angaben zur Person, den Rest lässt du leer.
Wird hier bei dem Sachverhalt aber auch keine Auswirkungen haben, da der Verstoß gegen § 6 PflVG eindeutig und unwiderlegbar ist. Aufgrund der Schwere des hierfür vorgesehenen Strafmaßes rate ich *dringend* dazu, einen Anwalt zu mandatieren.
Das Strafmaß reicht nämlich von Freiheitsstrafe bis 6 Monaten oder Geldstrafe bis 180 TS bei Fahrlässigkeit bis zu 1 Jahr oder Geldstzrafe ohne definiertes Limit (Vorsatz). Wir bewegen uns hier nicht mehr im Ordnungswidrigkeitenbereich, sondern im Strafrecht. Das bedeutet auch satte 6 Punkte in Flensburg.
Stimmt. Hatte den alten Katalog erwischt. 😖
Du machst als Beschuldigter keine weiteren Angaben,....weiterhin
Personalien ja
Mach im oberen Feld ein Kreuz, aus der Nummer kommst Du ohnehin nicht raus, den Rest lass offen.
Dafür gibt es seit 2014 keine Punkte mehr.
Selbst wenn, seitdem werden für eine Tat max. 3 vergeben.