Konto gepfändet von Staatsanwaltschaft kann man auch einsitzen?
Mein Konto wurde gepfändet von der Staatsanwaltschaft wegen einer Geldstrafe davor kam weil ich nicht bezahlt habe dass ich an einem Datum in Knast gehen soll für paar Tage. Problem ist nur dabei gewesen dass ich nicht geimpft bin und somit kein Bahn oder Bus nutzen kann erst nachdem ich ein Test gemacht habe da ich aber in einem kleinen Dorf wohne war dass nicht möglich somit hätte ich gegen dass Gesetz verstoßen müssen um in den Knast zu sitzen und 42km in Knast kann man auch schlecht laufen. Habe dass auch der nächst gelegene Polizeistelle so gemeldet der war es egal. Ich hatte halt keine Möglichkeit dort hinzugehen. Möchte die Strafe aber dennoch absitzen aber ich muss halt irgendwie da hin kommen. ist es möglich dass man die Pfändung rückgängig macht und ich von der Polizei festgenommen werde und zur justozvollzungsanstalt gebracht werde weil die Pfändung ist eigentlich auch nicht rechtens weil dass konto wurde damals von meinen Eltern eröffnet mit der Geburtsurkunde. als ich dass Geld abheben wollte und online banking beantragen hat der gemeint sie sind jetzt schon ne Weile über 18 und müssen dass konto mit Personalausweis legmentieren. Hatte zu dem Zeitpunkt aber kein Personalausweis. Dass Geld war jetzt über 2 Jahre auf dem Konto ohne eine Kontobewegung. Dass konto ist bis heute nicht richtig legimentiert die staatsanwaltschaft bekommt dann dass Geld aber ich nicht ??? eigentlich ist der blöde bank Berater Schuld. Den ich brauche dass Geld unbedingt auch um einen Teil meiner Schulden zu bezahlen unter anderem für geliehenes Geld bei Kumpels. Kann ich da irgendwas mit dem Anwalt machen oder bei der Staatsanwaltschaft anrufen? Was würdet ihr mir raten ? Ich danke für eure Hilfe und entschuldige mich für die Rechtschreibung. Habe leider eine Lese und Rechtschreibschwäche
4 Antworten
Wenn auf dem Konto genug Geld war, kannst du da gar nichts machen.
Ziel ist es ja die Schulden zu bezahlen, Haft ist nur eine Ersatzstrafe für Leute die nicht zahlen können und du kannst es ja scheinbar.
eigentlich ist der blöde bank Berater Schuld.
Nein, du.
Der Bankberater macht nur seinen Job und hält sich an rechtliche Vorgaben.
DU hingegen bist deinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen. Hättest du dir direkt danach einen Personalausweis beantrgt und das mit der Bank geklärt, hättest du das Problem in dem Sinne nun nicht. Das ist also alleine dir anzukreiden.
Das Eltern mfür das Kindes ein Konto eröffnen ist rechtlich erlaubt und auch üblich, egal ob direkt als Kleinkind mit Geburtsurkunde oder später mit dem Kinderausweis bzw. ggf. schon Perso.
Den ich brauche dass Geld unbedingt auch um einen Teil meiner Schulden zu bezahlen unter anderem für geliehenes Geld bei Kumpels.
Das ist alleine dein Problem. Zudem hättest du das ja auch gar nicht nutzen können, denn dafür hättest du dich erstmal um die Legitimation kümmernmüssen.
Genau dafür sind Pfändungen ja da, damit Schulden von Personen eingetrieben werden können, die nicht zahlen wollen oder sich nicht kümmern.
Was würdet ihr mir raten ?
Daraus lernen, sich zukünftig um die eigenen Sachen ordentlich zu kümmern.
Zudem die Finanzen besser im Griff behalten was Strafzahlungen und auch Schulden betrifft, dann hättest du das ganze Problem nämlich nun nicht.
Man kann bei der regionalen Finanzverwaltung gegen Kontopfändungen Einspruch erheben. Im Anfangsstadium ist die Pfändung nur provisorisch und wird nicht übereignet!
Dass konto ist bis heute nicht richtig legimentiert die staatsanwaltschaft bekommt dann dass Geld aber ich nicht ?
Das ist ein Konto auf deinen Namen, also Geld, das sich in deinem Eigentum befindet. Darauf können auch die Verantwortlichen Stellen zugreifen, die dazu da sind, um die Geldstrafe einzuziehen.
eigentlich ist der blöde bank Berater Schuld.
NEIN, da ist der Bankberater nicht Schuld. Wie heißt es bei uns immer so schön in der Vorlesung zum 8. Buch der ZPO: Du hättest deine Schulden ja auch einfach ZAHLEN KÖNNEN.
Den ich brauche dass Geld unbedingt auch um einen Teil meiner Schulden zu bezahlen unter anderem für geliehenes Geld bei Kumpels
Das ist dem Staat aber egal. Du zahlst. Wenn du das Geld für deine Kumpels, deine Vogelspinnenzucht oder für einen neuen Fernseher 'brauchst' interessiert die nicht. Dann sollen deine Kumpels sich die Forderung halt eben titulieren lassen und dann den Gerichtsvollzieher beauftragen... oder halt einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss beantragen...
Darauf können auch die Verantwortlichen Stellen zugreifen, die dazu da sind, um die Geldstrafe einzuziehen.
Geldstrafen im strafprozessualen Bereich werden grundsätzlich nicht vom Bankkonto des Verurteilten eingezogen.
Das Konto kann von der Landesjustizkasse gepfändet werden. Das betrifft in dem Fall jedoch nur die Gebühren rund um die Geldstrafe. Also Auslagen für einen Strafbefehl oder für ein Urteil/Gerichtsverfahren, Rechtsanwälte usw. .
Zum Beispiel beträgt eine Geldstrafe insgesamt 678,34 € . Davon entfallen zum Beispiel 300 € auf die reine Geldstrafe. Der Rest sind Auslagen. Nur wegen dieser 300 € kann man in Haft kommen. Wegen der restlichen 378,34 € nicht.
Und nur diese 378,34 € können gepfändet werden.
warum soll ich für etwas bezahlen dass ich nicht getan habe ?
Weil es jetzt, anscheinend, ein Urteil gibt, gegen das du kein Rechtsmittel eingelegt hast.
1+*
wahrscheinlich die Aussage verweigert
Du solltest einen Anwalt aufsuchen.
Für mich macht das eher den Anschein das du versuchst alles auf andere zu schieben.
man kann auch einfach mit der Bahn fahren und im Zweifel sagen das du da keine Möglichkeit hattest dich testen zu lassen. Die Wahrscheinlichkeit ist sowieso gering das dich überhaupt jemand nach dem 3G Nachweis Fragt.
das du dein Bankkonto immernoch nicht geschafft hast zu Legitimieren ist auch nicht die Schuld deines Beraters sondern deine , denn dein Perso ist scheinbar nicht gültig. Darum hast du dich zu kümmern.
im Endeffekt wird dir nur ein p- Konto nützen damit du wenigstens 1250€ behalten darfst.
außerdem verstoße ich doch nicht da gegen dass ich dann wieder 150,- oder so berappen des ist ja Schwachsinn Hoch 10
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dass interessiert die nicht zuerst mal muss ich sowieso mit dem Bus fahren und ich habe von einem Kumpel erfahren dass die des im Bus ganz genau kontrollieren wer 3g hat weil hier viele Flüchtlinge Afrikaner leben und die meisten davon sind auch net geimpft
Ihr Schicksal wird Sie ereilen, sobald ein Haftbefehl gegen Sie zur Erzwingungshaft erlassen wird.
Kommen Sie dann in eine zufällige Polizei- oder Grenzkontrolle, übernimmt der Staat Ihren Transport in den Knast, wo sei dann Ihre Ersatzstrafe absitzen können, dies sogar noch bei begleiteter Anreise, Kost, Kleidung und Logis.
Ihr alleiniges Schuldverhalten ist bekanntlich geklärt!
Ersatzfreiheitstrafen im strafprozessualen Sinne haben nichts mit Erzwingungshaft zu tun. Die Auslagen neben der reinen Geldstrafe, dürfen bei Nicht-Zahlung nicht zu einer Erzwingungshaft führen.
warum soll ich für etwas bezahlen dass ich nicht getan habe ? es gab keine Beweise und nichts. es ging um führerscheinangelegenheiten aber die willkür hat einfach entschieden ich bin für schuldig zu sprechen